Bei Streit über die Schadenhöhe in der Kfz-Versicherung von Neodigital können Versicherungsnehmer vor einer Klage ein Sachverständigenverfahren verlangen: Beide Seiten benennen je einen Kraftfahrzeugsachverständigen, bei Uneinigkeit entscheidet ein Obmann, und die Kosten werden nach Obsiegen und Unterliegen aufgeteilt.
Bei Meinungsverschiedenheiten über die Schadenhöhe kann auf Ihren Wunsch vor Klageerhebung ein Sachverständigenausschuss entscheiden. Das gilt auch für die Feststellung des Wiederbeschaffungswerts oder für den Umfang der erforderlichen Reparaturarbeiten.
Für den Ausschuss benennen Sie und wir je einen Kraftfahrzeugsachverständigen. Benennen Sie oder wir innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung keinen Sachverständigen, wird dieser von der jeweils anderen Seite bestimmt.
Soweit sich der Ausschuss nicht einigt, entscheidet ein weiterer Kraftfahrzeugsachverständiger als Obmann. Er soll vor Beginn des Verfahrens vom Ausschuss gewählt werden. Einigt sich der Ausschuss nicht über die Person des Obmanns, wird er über das zuständige Amtsgericht benannt. Die Entscheidung des Obmanns muss zwischen den jeweils von den beiden Sachverständigen geschätzten Beträgen liegen.
Die Kosten des Sachverständigenverfahrens sind im Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen von uns bzw. von Ihnen zu tragen.
Hinweis: Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie und der Versicherer sich nicht über die Höhe eines Schadens einig sind, können Sie vor einer Klage ein Sachverständigenverfahren verlangen. Beide Seiten stellen je einen Kraftfahrzeugsachverständigen; können diese sich nicht einigen, entscheidet ein Obmann, dessen Ergebnis zwischen den beiden geschätzten Beträgen liegen muss. Die Kosten werden danach aufgeteilt, wer in welchem Umfang recht bekommt. Zusätzlich bleibt Ihnen der Weg über die Gerichte offen.
Häufige Fragen
Wann kann ich ein Sachverständigenverfahren einleiten?
Bei Meinungsverschiedenheiten über die Schadenhöhe, einschließlich der Feststellung des Wiederbeschaffungswerts oder des Umfangs der erforderlichen Reparaturarbeiten, können Sie vor Klageerhebung auf Ihren Wunsch ein Sachverständigenverfahren verlangen.
Was passiert, wenn eine Seite keinen Sachverständigen benennt?
Benennt eine Seite innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung keinen Kraftfahrzeugsachverständigen, so bestimmt ihn die jeweils andere Seite.
Wie wird entschieden, wenn sich die beiden Sachverständigen nicht einigen?
Dann entscheidet ein weiterer Kraftfahrzeugsachverständiger als Obmann. Seine Entscheidung muss zwischen den von den beiden Sachverständigen geschätzten Beträgen liegen. Über die Person des Obmanns entscheidet notfalls das zuständige Amtsgericht.
Wer trägt die Kosten des Verfahrens?
Die Kosten werden im Verhältnis von Obsiegen zu Unterliegen zwischen Ihnen und dem Versicherer aufgeteilt.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-K 2020