Bei der Kaskoversicherung von Neodigital ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust versichert, wenn ein Ereignis der Teilkasko oder Vollkasko vorliegt. Mitversichert sind auch fest eingebaute Fahrzeugteile und bestimmtes Zubehör – etwa Radio-, Audio- und Navigationssysteme, Tuning oder Sonderlackierungen bei Pkw bis zu einem Gesamtneuwert von 5.000 EUR brutto. Nicht versicherbar sind dagegen Mobiltelefone, mobile Navigationsgeräte, Reisegepäck und persönliche Gegenstände der Insassen.
Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses nach den Regelungen zur Teilkasko oder zur Vollkasko.
Mitversicherte Teile und nicht versicherbare Gegenstände
Versichert sind auch die als mitversichert aufgeführten Fahrzeugteile und das als mitversichert aufgeführte Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenverkehrsrechtlich zulässig sind (mitversicherte Teile). Bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust von mitversicherten Teilen gelten die nachfolgenden Regelungen entsprechend, soweit nichts anderes geregelt ist.
Beitragsfrei mitversicherte Teile
Soweit nachfolgend nicht anders geregelt, sind folgende Fahrzeugteile und folgendes Fahrzeugzubehör des versicherten Fahrzeugs ohne Mehrbeitrag mitversichert:
- Fest im Fahrzeug eingebaute oder fest am Fahrzeug angebaute Fahrzeugteile,
- Fest im Fahrzeug eingebautes oder am Fahrzeug angebautes oder im Fahrzeug unter Verschluss verwahrtes Fahrzeugzubehör. Voraussetzung ist, dass es ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dient (z. B. Schonbezüge, Pannenwerkzeug) und nach allgemeiner Verkehrsanschauung nicht als Luxus angesehen wird,
- Im Fahrzeug unter Verschluss verwahrte Fahrzeugteile, die zur Behebung von Betriebsstörungen des Fahrzeugs üblicherweise mitgeführt werden (z. B. Sicherungen und Leuchtmittel),
- Schutzhelme (auch mit Wechselsprechanlage), solange sie bestimmungsgemäß gebraucht werden oder mit dem abgestellten Fahrzeug so fest verbunden sind, dass ein unbefugtes Entfernen ohne Beschädigung nicht möglich ist,
- Planen, Gestelle für Planen (Spriegel),
- Folgende außerhalb des Fahrzeugs unter Verschluss gehaltene Teile: ein zusätzlicher Satz Räder mit Winter- oder Sommerbereifung; Dach-/Heckständer, Hardtop, Schneeketten und Kindersitze; die vorstehend mitversicherten Fahrzeugteile und das Fahrzeugzubehör während einer Reparatur.
Abhängig vom Gesamtneuwert mitversicherte Teile
Die nachfolgend aufgeführten Teile sind ohne Beitragszuschlag mitversichert, wenn sie im Fahrzeug fest eingebaut oder am Fahrzeug fest angebaut sind – bei Pkw bis zu einem Gesamtneuwert der Teile von 5.000 EUR (brutto):
- Radio- und sonstige Audiosysteme, Video-, technische Kommunikations- und Leitsysteme (z. B. fest eingebaute Navigationssysteme),
- zugelassene Veränderungen an Fahrwerk, Triebwerk, Auspuff, Innenraum oder Karosserie (Tuning), die der Steigerung der Motorleistung, des Motordrehmoments, der Veränderung des Fahrverhaltens dienen oder zu einer Wertsteigerung des Fahrzeugs führen,
- individuell für das Fahrzeug angefertigte Sonderlackierungen und -beschriftungen sowie besondere Oberflächenbehandlungen.
Ist der Gesamtneuwert der aufgeführten Teile höher als die genannte Wertgrenze, ist der übersteigende Wert nur mitversichert, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
Bis zur genannten Wertgrenze verzichten wir auf eine Kürzung der Entschädigung wegen Unterversicherung.
Nicht versicherbare Gegenstände
Nicht versicherbar sind alle sonstigen Gegenstände, z. B. Mobiltelefone und mobile Navigationsgeräte, auch bei Verbindung mit dem Fahrzeug durch eine Halterung, Reisegepäck, persönliche Gegenstände der Insassen.
Was bedeutet das konkret?
Die Kaskoversicherung schützt Ihr Fahrzeug bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust im Rahmen der Teil- oder Vollkasko. Fest eingebaute oder angebaute Teile und bestimmtes Zubehör sind ohne Mehrbeitrag mitversichert, sofern sie straßenverkehrsrechtlich zulässig sind. Für bestimmte fest verbaute Teile wie Audio- und Navigationssysteme, Tuning oder Sonderlackierungen gilt bei Pkw eine Grenze von 5.000 EUR brutto Gesamtneuwert. Mobile Geräte wie Handys oder mobile Navis, Reisegepäck und persönliche Gegenstände der Insassen sind dagegen nicht versicherbar.
Häufige Fragen
Gegen welche Schäden ist mein Fahrzeug abgesichert?
Versichert ist das Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses nach den Regelungen zur Teilkasko oder zur Vollkasko.
Sind Radio, Navigationssystem und Tuning mitversichert?
Ja, fest eingebaute Radio- und Audiosysteme, Video-, Kommunikations- und Leitsysteme (z. B. fest eingebaute Navigationssysteme), zugelassenes Tuning sowie individuelle Sonderlackierungen sind bei Pkw ohne Beitragszuschlag bis zu einem Gesamtneuwert von 5.000 EUR brutto mitversichert. Übersteigt der Wert diese Grenze, ist der übersteigende Teil nur mitversichert, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
Ist mein Handy oder mobiles Navigationsgerät im Fahrzeug versichert?
Nein. Mobiltelefone und mobile Navigationsgeräte sind nicht versicherbar, auch wenn sie über eine Halterung mit dem Fahrzeug verbunden sind. Ebenfalls nicht versicherbar sind Reisegepäck und persönliche Gegenstände der Insassen.
Sind zusätzliche Räder oder Kindersitze außerhalb des Fahrzeugs mitversichert?
Ja, außerhalb des Fahrzeugs unter Verschluss gehalten sind ein zusätzlicher Satz Räder mit Winter- oder Sommerbereifung sowie Dach-/Heckständer, Hardtop, Schneeketten und Kindersitze ohne Mehrbeitrag mitversichert.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-K 2020