Bei der Neodigital Kfz-Versicherung sind bestimmte Schäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen: vorsätzlich herbeigeführte Schäden, Schäden bei genehmigten Rennen und Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken sowie Schäden durch Erdbeben, Krieg, innere Unruhen, Staatsgewalt oder Kernenergie. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung anteilig gekürzt werden.
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen. Führen Sie den Schaden grob fahrlässig herbei, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Genehmigte Rennen
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei einer Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen entstehen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für die dazugehörigen Übungsfahrten.
Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken. Das gilt auch dann, wenn es nicht auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, zum Beispiel bei Gleichmäßigkeitsfahrten oder Touristenfahrten.
Hinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Verletzung Ihrer Pflichten dar.
Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen und Staatsgewalt
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.
Schäden durch Kernenergie
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.
Was bedeutet das konkret?
In diesem Abschnitt geht es darum, welche Schäden nicht abgedeckt sind. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden werden nicht ersetzt, bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung je nach Schwere des Verschuldens gekürzt werden. Ausgeschlossen sind zudem Schäden bei genehmigten Rennen und Fahrten auf Rennstrecken sowie Schäden durch Erdbeben, Krieg, innere Unruhen, Staatsgewalt und Kernenergie.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung, wenn ich den Schaden absichtlich verursacht habe?
Nein. Für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen, besteht kein Versicherungsschutz.
Was passiert bei grober Fahrlässigkeit?
Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Bin ich bei Fahrten auf einer Rennstrecke versichert?
Nein. Für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken besteht kein Versicherungsschutz, auch dann nicht, wenn es nicht auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, etwa bei Gleichmäßigkeits- oder Touristenfahrten.
Sind Schäden durch Krieg oder Erdbeben abgedeckt?
Nein. Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind Schäden durch Kernenergie.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-K 2020