Wer bei Neodigital eine Kfz-Versicherung mit übernommenem Schadenverlauf abschließt, sollte wissen, dass der Versicherer beim Vorversicherer Auskünfte einholen darf – etwa zu Art und Verwendung des Fahrzeugs, zur Vertragsdauer sowie zum Schadenverlauf in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Umgekehrt gibt der Versicherer diese Informationen an einen neuen Versicherer weiter, wenn das Fahrzeug nach Vertragsende dort versichert wird.
Der Versicherer ist berechtigt, sich bei Übernahme eines Schadenverlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen:
- Art und Verwendung des Fahrzeugs,
- Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug,
- Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung,
- Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neueinstufung ausgewirkt haben,
- ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind, und
- ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende Auskünfte erteilt worden sind.
Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, ist der Versicherer berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahrzeug zu geben.
Diese Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schadenverlauf. Sondereinstufungen werden nicht berücksichtigt. Ausgenommen davon ist die Sondereinstufung nach der einschlägigen Regelung. Sondereinstufungen werden so bestätigt, als wäre der Vertrag bei Beginn entsprechend eingestuft worden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie einen Schadenverlauf von einem früheren Versicherer übernehmen, darf der Versicherer dort bestimmte Informationen zu Ihrem Fahrzeug und Vertrag abfragen, etwa zur Fahrzeugnutzung, zur Vertragsdauer und zum bisherigen Schadenverlauf. Wechseln Sie später zu einem anderen Versicherer, gibt Neodigital diese Angaben auf Anfrage ebenfalls weiter. Übermittelt wird dabei nur der tatsächliche Schadenverlauf; Sondereinstufungen bleiben mit einer Ausnahme unberücksichtigt.
Häufige Fragen
Welche Informationen darf der Versicherer beim Vorversicherer einholen?
Er darf Auskünfte zu Art und Verwendung des Fahrzeugs, Beginn und Ende des Vertrags, dem Schadenverlauf in Kfz-Haftpflicht und Vollkasko, bislang nicht eingestuften Unterbrechungen des Versicherungsschutzes, aufgelösten Rückstellungen innerhalb von drei Jahren ohne Zahlung sowie dazu, ob bereits entsprechende Auskünfte erteilt wurden, einholen.
Was passiert mit meinen Daten, wenn ich nach Vertragsende zu einem anderen Versicherer wechsle?
Der Versicherer ist dann berechtigt und verpflichtet, dem neuen Versicherer auf dessen Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahrzeug zu geben.
Werden bei der Auskunft auch Sondereinstufungen berücksichtigt?
Nein. Die Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schadenverlauf. Sondereinstufungen werden – mit einer Ausnahme – nicht berücksichtigt und so bestätigt, als wäre der Vertrag bei Beginn regulär eingestuft worden.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-K 2020