Bei der Neodigital Kfz-Haftpflichtversicherung entscheidet der Schadenverlauf des vergangenen Kalenderjahres darüber, wie der Vertrag zum 1. Januar neu in die Schadenfreiheitsklassen eingestuft wird. Nach einem schadenfreien Jahr mit durchgehendem Versicherungsschutz geht es in die nächstbessere SF-Klasse, bei Saisonkennzeichen ab mindestens sechs Monaten Saison, während ein schadenbelastetes Jahr zu einer Rückstufung führt.
Wir stufen Ihren Vertrag zum 1. Januar eines jeden Jahres nach seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr neu ein. Bei einem Schadenereignis ist der Tag der Schadenmeldung maßgeblich dafür, welchem Kalenderjahr der Schaden zugeordnet wird.
Wirksamwerden der Neueinstufung
Die Neueinstufung gilt ab der ersten Beitragsfälligkeit im neuen Kalenderjahr.
Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf
Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenfrei verlaufen und hat der Versicherungsschutz während dieser Zeit ununterbrochen bestanden, wird Ihr Vertrag in die nächst bessere SF-Klasse eingestuft.
Besserstufung bei Saisonkennzeichen
Ist das versicherte Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zugelassen, nehmen wir bei schadenfreiem Verlauf des Vertrags eine Besserstufung nur vor, wenn die Saison mindestens sechs Monate beträgt.
Besserstufung bei Verträgen mit SF-Klassen 3, 2, 1, ½, 0 oder M
Besserstufung nach SF 1 nach einem vollen Kalenderjahr aus der SF-Klasse ½, 0 oder M:
Hat der Versicherungsschutz während des gesamten Kalenderjahres ununterbrochen bestanden, stufen wir Ihren Vertrag aus der SF-Klasse ½, 0 oder M bei schadenfreiem Verlauf in die SF-Klasse 1 ein.
Besserstufung nach einem halben Kalenderjahr aus der SF-Ersteinstufung 3, 2, 1, ½ oder 0:
Hat Ihr Vertrag in der Zeit vom 2. Januar bis 1. Juli eines Kalenderjahres mit einer Einstufung in SF-Klasse 3, 2, 1, ½, 0 oder M begonnen und bestand bis zum 31. Dezember mindestens sechs Monate Versicherungsschutz, wird er bei schadenfreiem Verlauf zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres wie folgt eingestuft:
- von SF-Klasse 3 nach SF-Klasse 4,
- von SF-Klasse 2 nach SF-Klasse 3,
- von SF-Klasse 1 nach SF-Klasse 2,
- von SF-Klasse ½ nach SF-Klasse 1,
- von SF-Klasse 0 nach SF-Klasse ½.
Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf
Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlaufen, wird er zurückgestuft.
Was bedeutet das konkret?
Jedes Jahr zum 1. Januar wird der Vertrag danach eingestuft, wie sich der Schadenverlauf im Vorjahr entwickelt hat, wobei bei einem Schaden der Tag der Meldung über die Zuordnung zum Kalenderjahr entscheidet. War das Jahr schadenfrei und der Versicherungsschutz durchgehend vorhanden, geht es in eine bessere SF-Klasse; bei Saisonkennzeichen nur, wenn die Saison mindestens sechs Monate umfasst. War der Verlauf schadenbelastet, erfolgt eine Rückstufung. Für bestimmte Einstiegsklassen wie ½, 0 oder M gelten eigene Regeln zur Verbesserung, teils schon nach einem halben Jahr.
Häufige Fragen
Zu welchem Zeitpunkt wird mein Vertrag jedes Jahr neu eingestuft?
Die Neueinstufung erfolgt zum 1. Januar jedes Jahres auf Grundlage des Schadenverlaufs im vergangenen Kalenderjahr. Wirksam wird sie ab der ersten Beitragsfälligkeit im neuen Kalenderjahr.
Welchem Jahr wird ein Schaden zugeordnet?
Maßgeblich ist der Tag der Schadenmeldung. Dieser bestimmt, welchem Kalenderjahr das Schadenereignis zugeordnet wird.
Was gilt bei einem Fahrzeug mit Saisonkennzeichen?
Bei einem Saisonkennzeichen wird die Besserstufung nach schadenfreiem Verlauf nur vorgenommen, wenn die Saison mindestens sechs Monate beträgt.
Was passiert, wenn im Kalenderjahr ein Schaden gemeldet wurde?
Bei schadenbelastetem Verlauf während eines Kalenderjahres wird der Vertrag zurückgestuft.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-K 2020