Fährt bei der Neodigital Kfz-Versicherung eine andere berechtigte Person das Fahrzeug und verursacht einen Schaden, kommt es für einen möglichen Rückgriff auf den Grad des Verschuldens an: Bei schuldloser oder einfacher Fahrlässigkeit wird nichts zurückgefordert, bei grober Fahrlässigkeit anteilig, bei Vorsatz in voller Höhe – wobei Fahrer in häuslicher Gemeinschaft besonders geschützt sind.
Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug und kommt es zu einem Schadenereignis, fordern wir von dieser Person unsere Leistungen nicht zurück, wenn sie den Schaden schuldlos oder einfach fahrlässig herbeigeführt hat.
Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens sind wir jedoch berechtigt, unsere Leistung zurückzufordern, und zwar soweit, wie dies der Schwere des Verschuldens entspricht.
Lebt der Fahrer bei Eintritt des Schadens mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft, fordern wir unsere Ersatzleistung selbst bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück.
Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens sind wir berechtigt, unsere Leistungen in voller Höhe zurückzufordern.
Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend, wenn eine in der Kfz-Haftpflichtversicherung mitversicherte Person sowie der Mieter oder der Entleiher einen Schaden herbeiführt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nicht Sie selbst, sondern eine andere berechtigte Person am Steuer war und einen Schaden verursacht, hängt eine Rückforderung vom Verschulden ab. War der Fahrer schuldlos oder nur einfach fahrlässig, gibt es keine Rückforderung. Bei grober Fahrlässigkeit kann anteilig zurückgefordert werden, bei Vorsatz in voller Höhe. Lebt der Fahrer mit Ihnen im gleichen Haushalt, entfällt die Rückforderung auch bei grober Fahrlässigkeit. Dieselben Grundsätze gelten für mitversicherte Personen, Mieter und Entleiher.
Häufige Fragen
Muss ein berechtigter Fahrer die Leistung zurückzahlen, wenn er den Schaden nur leicht verschuldet hat?
Nein. Bei schuldloser oder einfach fahrlässiger Herbeiführung des Schadens wird die Leistung von einer berechtigt fahrenden Person nicht zurückgefordert.
Was gilt bei grober Fahrlässigkeit des Fahrers?
Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens darf die Leistung zurückgefordert werden, und zwar in dem Umfang, der der Schwere des Verschuldens entspricht.
Wird auch von einem Fahrer aus dem eigenen Haushalt zurückgefordert?
Nein. Lebt der Fahrer bei Eintritt des Schadens mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft, wird die Ersatzleistung selbst bei grober Fahrlässigkeit nicht zurückgefordert.
Gelten diese Regeln auch für Mieter, Entleiher oder mitversicherte Personen?
Ja. Die genannten Regelungen gelten entsprechend, wenn eine in der Kfz-Haftpflichtversicherung mitversicherte Person sowie der Mieter oder der Entleiher einen Schaden herbeiführt.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-K 2020