Bei der Kfz-Versicherung von Neodigital erhalten Sie bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, unter bestimmten Voraussetzungen sogar den Neupreis innerhalb von sechs Monaten nach Erstzulassung. Bei Beschädigung werden die Reparaturkosten bis zu festgelegten Obergrenzen erstattet, außerdem regelt der Abschnitt Abschleppkosten, den Abzug neu für alt, Sachverständigenkosten, Mehrwertsteuer und was nach einer Entwendung gilt.
Die folgenden Entschädigungsregeln gelten bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs. Sie gelten entsprechend auch für mitversicherte Teile, soweit nichts anderes geregelt ist.
Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust?
Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert
Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs. Lassen Sie Ihr Fahrzeug trotz Totalschadens oder Zerstörung reparieren, gilt die Regelung zur Reparatur.
Neupreisentschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust
Wir zahlen bei Pkw (ausgenommen Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeuge) den Neupreis unter folgenden Voraussetzungen:
- Innerhalb von 6 Monaten nach Erstzulassung tritt ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust des Pkw ein und
- der Pkw befindet sich bei Eintritt des Schadenereignisses im Eigentum dessen, der ihn als Neufahrzeug vom Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat.
Ein vorhandener Restwert des Pkw wird abgezogen.
Die über den Wiederbeschaffungswert hinausgehende Neupreisentschädigung zahlen wir nur in der Höhe, in der gesichert ist, dass die Entschädigung innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Feststellung für die Reparatur des Fahrzeugs oder den Erwerb eines anderen Fahrzeugs verwendet wird.
Abzug bei fehlender Wegfahrsperre im Falle eines Diebstahls
Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines Pkw infolge Diebstahls vermindert sich die Entschädigung um 10 %. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Diebstahls durch eine selbstschärfende elektronische Wegfahrsperre gesichert war.
Die Regelung über die Selbstbeteiligung bleibt hiervon unberührt.
Was versteht man unter Totalschaden, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Neupreis?
Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Kosten der Reparatur des Fahrzeugs dessen Wiederbeschaffungswert übersteigen.
Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs am Tag des Schadenereignisses bezahlen müssen.
Restwert ist der Veräußerungswert des Fahrzeugs im beschädigten oder zerstörten Zustand.
Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen Fahrzeugs in der Ausstattung des versicherten Fahrzeugs aufgewendet werden muss. Wird der Typ des versicherten Fahrzeugs nicht mehr hergestellt, gilt der Preis für ein vergleichbares Nachfolgemodell. Maßgeblich ist jeweils die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers am Tag des Schadenereignisses abzüglich orts- und marktüblicher Nachlässe.
Was zahlen wir bei Beschädigung?
Reparatur
Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zu folgenden Obergrenzen:
- Wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird, gilt: Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen. Fehlt dieser Nachweis, zahlen wir wie im folgenden Punkt.
- Wenn das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert wird, gilt: Wir zahlen die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts.
Beachten Sie auch die Regelung zur Neupreisentschädigung.
Abschleppen
Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzen wir die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur geeigneten Werkstatt. Dabei darf einschließlich unserer Leistungen wegen der Beschädigung des Fahrzeugs die jeweils geltende Obergrenze nicht überschritten werden.
Wir zahlen nicht, wenn ein Dritter Ihnen gegenüber verpflichtet ist, diese Kosten zu übernehmen.
Abzug neu für alt
Wir ziehen von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung einen dem Alter und der Abnutzung der alten Teile entsprechenden Betrag ab (neu für alt), wenn
- bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile ausgetauscht werden oder
- das Fahrzeug ganz oder teilweise neu lackiert wird.
Der Abzug neu für alt ist auf die Bereifung, Batterie und Lackierung beschränkt, wenn das Schadenereignis
- bei Pkw in den ersten 4 Jahren
- bei den übrigen Fahrzeugarten in den ersten 3 Jahren
nach der Erstzulassung eintritt.
Sachverständigenkosten
Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben.
Mehrwertsteuer
Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese für Sie bei der von Ihnen gewählten Schadenbeseitigung tatsächlich angefallen ist. Die Mehrwertsteuer erstatten wir nicht, soweit Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.
Zusätzliche Regelungen bei Entwendung
Wiederauffinden des Fahrzeugs
Wird das entwendete Fahrzeug innerhalb eines Monats nach Eingang der in Textform (z. B. E-Mail) abgegebenen Schadenanzeige wieder aufgefunden, sind Sie zur Rücknahme des Fahrzeugs verpflichtet. Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrzeug innerhalb dieses Zeitraums mit objektiv zumutbaren Anstrengungen wieder in Besitz nehmen können.
Wir zahlen die Kosten für die Abholung des Fahrzeugs, wenn es in einer Entfernung von mehr als 50 km (Luftlinie) aufgefunden wird. Ersetzt werden die Kosten in Höhe einer Bahnfahrkarte 2. Klasse für Hin- und Rückfahrt bis zu einer Höchstentfernung von 1.500 km (Bahnkilometer). Maßgeblich ist jeweils die Entfernung vom regelmäßigen Standort des Fahrzeugs zum Fundort.
Eigentumsübergang nach Entwendung
Sind Sie nicht zur Rücknahme des Fahrzeugs verpflichtet, werden wir dessen Eigentümer.
Haben wir die Versicherungsleistung wegen einer Pflichtverletzung oder wegen grober Fahrlässigkeit gekürzt und wird das Fahrzeug wieder aufgefunden, gilt: Ihnen steht ein Anteil am erzielbaren Veräußerungserlös nach Abzug der erforderlichen Kosten zu, die im Zusammenhang mit der Rückholung und Verwertung entstanden sind. Der Anteil entspricht der Quote, um die wir Ihre Entschädigung gekürzt haben.
Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)?
Unsere Höchstentschädigung ist beschränkt auf den Neupreis des Fahrzeugs.
Was wir nicht ersetzen und Rest- und Altteile
Was wir nicht ersetzen
Wir zahlen nicht für Veränderungen, Verbesserungen, Alterungs- und Verschleißschäden.
Ebenfalls nicht ersetzt werden Folgeschäden wie Verlust von Treibstoff und Betriebsmittel (z. B. Öl, Kühlflüssigkeit), Wertminderung, Zulassungskosten, Überführungskosten, Verwaltungskosten, Nutzungsausfall oder Kosten eines Mietfahrzeugs.
Rest- und Altteile
Rest- und Altteile sowie das unreparierte Fahrzeug verbleiben bei Ihnen und werden zum Veräußerungswert auf die Entschädigung angerechnet.
Was bedeutet das konkret?
Ist das Fahrzeug ein Totalschaden, zerstört oder verloren, wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert gezahlt; bei einem neuen Pkw kann innerhalb der ersten sechs Monate nach Erstzulassung der Neupreis erstattet werden. Bei Beschädigung werden die Reparaturkosten bis zu bestimmten Obergrenzen übernommen, wobei je nach Reparatur und Nachweis unterschiedliche Grenzen gelten. Zusätzlich sind Regeln zu Abschleppkosten, zum Abzug neu für alt, zu Sachverständigen, zur Mehrwertsteuer und zum Vorgehen bei Entwendung festgelegt. Bestimmte Kosten wie Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen werden nicht ersetzt.
Häufige Fragen
Was wird bei einem Totalschaden meines Autos gezahlt?
Gezahlt wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs. Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen.
Wann bekomme ich statt des Wiederbeschaffungswerts den Neupreis erstattet?
Bei Pkw (außer Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeuge) wird der Neupreis gezahlt, wenn der Total-, Zerstörungs- oder Verlustschaden innerhalb von 6 Monaten nach Erstzulassung eintritt und der Pkw im Eigentum dessen steht, der ihn als Neufahrzeug beim Händler oder Hersteller erworben hat. Ein Restwert wird abgezogen.
Was passiert, wenn das Auto keine Wegfahrsperre hatte und gestohlen wurde?
Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines Pkw durch Diebstahl vermindert sich die Entschädigung um 10 %. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug zum Diebstahlzeitpunkt durch eine selbstschärfende elektronische Wegfahrsperre gesichert war.
Welche Kosten werden nach einem Schaden nicht ersetzt?
Nicht ersetzt werden Veränderungen, Verbesserungen, Alterungs- und Verschleißschäden sowie Folgeschäden wie Verlust von Treibstoff und Betriebsmittel, Wertminderung, Zulassungs-, Überführungs- und Verwaltungskosten, Nutzungsausfall oder Kosten eines Mietfahrzeugs.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-K 2020