Bei Neodigital in der Kfz-Versicherung lassen sich die Schadenverläufe der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung nur gemeinsam abgeben. Nach einer solchen Abgabe wird der Vertrag in die SF-Klasse eingestuft, die er bei einer Ersteinstufung erhalten hätte, wobei ein sich daraus ergebender Mehrbeitrag nacherhoben werden kann.
Die Schadenverläufe in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung können nur zusammen abgegeben werden.
Nach einer Abgabe des Schadenverlaufs Ihres Vertrags stufen wir diesen in die SF-Klasse ein, die Sie bei Ersteinstufung Ihres Vertrages bekommen hätten. Befand sich Ihr Vertrag in der SF-Klasse M, bleibt diese Einstufung bestehen.
Wir sind berechtigt, den Mehrbeitrag aufgrund der Umstellung Ihres Vertrags nachzuerheben.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie den Schadenverlaufs Ihres Vertrags abgeben, werden Kfz-Haftpflicht und Vollkasko nur gemeinsam übertragen. Ihr Vertrag rutscht dann in die SF-Klasse, die er bei einer Ersteinstufung gehabt hätte. War er in der SF-Klasse M eingestuft, bleibt diese bestehen. Der Versicherer darf den dadurch entstehenden Mehrbeitrag nachträglich verlangen.
Häufige Fragen
Kann ich den Schadenverlauf der Kfz-Haftpflicht getrennt von der Vollkasko abgeben?
Nein. Die Schadenverläufe in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung können nur zusammen abgegeben werden.
In welche SF-Klasse komme ich nach der Abgabe des Schadenverlaufs?
Der Vertrag wird in die SF-Klasse eingestuft, die Sie bei Ersteinstufung Ihres Vertrages bekommen hätten.
Was passiert mit meiner Einstufung, wenn ich in der SF-Klasse M war?
Befand sich Ihr Vertrag in der SF-Klasse M, bleibt diese Einstufung bestehen.
Muss ich nach der Umstellung mit einer Nachzahlung rechnen?
Ja, der Versicherer ist berechtigt, den Mehrbeitrag aufgrund der Umstellung Ihres Vertrags nachzuerheben.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-K 2020