Bei Neodigital in der Kfz-Versicherung startet ein Vertrag ohne übernommenen Schadenverlauf grundsätzlich in der SF-Klasse 0. Für Pkw gibt es Sonderersteinstufungen in SF ½, 1, 2 oder 3 – etwa aufgrund einer mindestens dreijährigen Fahrerlaubnis oder als Zweitwagen zu einem bereits zugelassenen Fahrzeug. Dazu kommen die Anrechnung des Schadenverlaufs aus der Kfz-Haftpflicht in der Vollkasko, eine Führerscheinsonderregelung sowie Regeln zu gleichgestellten Fahrerlaubnissen.
Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs, wird er in die SF-Klasse 0 eingestuft.
Sonderersteinstufung eines Pkw in SF-Klasse ½, 1, 2 oder 3
Sonderersteinstufung in SF-Klasse 1/2 aufgrund Führerscheins
Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw ohne Übernahme eines Schadenverlaufs, wird er in die SF-Klasse 1/2 eingestuft, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Sie besitzen seit mindestens drei Jahren eine Fahrerlaubnis für Pkw oder Krafträder, die von einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums erteilt wurde oder die gleichgestellt ist.
- Auf Sie, Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspartner oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner ist bereits ein Pkw, Kraftrad oder Campingfahrzeug zugelassen, der zu diesem Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse 1/2 eingestuft ist. Zusätzlich besitzen Sie seit mindestens einem Jahr eine Fahrerlaubnis für Pkw oder Krafträder, die von einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums erteilt wurde oder die gleichgestellt ist.
Sonderersteinstufung in SF-Klasse 1 bei Zweitwagen
Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw ohne Übernahme eines Schadenverlaufs, wird er in die SF-Klasse 1 eingestuft, wenn beide folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Auf Sie, Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspartner oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner ist bereits ein Pkw, Kraftrad oder Campingfahrzeug zugelassen, der zu diesem Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse 1 eingestuft ist.
- Sie besitzen seit mindestens einem Jahr eine Fahrerlaubnis für Pkw oder Krafträder, die von einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums erteilt wurde oder die gleichgestellt ist.
Sondereinstufung in SF-Klasse 2 bei Zweitwagen und Fahreralter mindestens 23 Jahre
Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw ohne Übernahme eines Schadenverlaufs, wird er in die SF-Klasse 2 eingestuft, wenn beide folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Auf Sie, Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspartner oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner ist bereits ein Pkw, Kraftrad oder Campingfahrzeug zugelassen, der zu diesem Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse 2 eingestuft ist.
- Der hinzukommende Pkw wird ausschließlich von Fahrern gefahren, die mindestens das 23. Lebensjahr vollendet haben.
Liegen diese Voraussetzungen nicht mehr vor, wird Ihr Vertrag ab diesem Zeitpunkt in diejenige SF-Klasse eingestuft, die sich ergeben hätte, wenn der Vertrag bei Beginn nach der Regelung zur Sonderersteinstufung in SF-Klasse 1 bei Zweitwagen eingestuft worden wäre.
Sondereinstufung in SF-Klasse 3 bei Zweitwagen und Fahreralter mindestens 23 Jahre
Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw ohne Übernahme eines Schadenverlaufs, wird er in die SF-Klasse 3 eingestuft, wenn beide folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Auf Sie, Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspartner oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner ist bereits ein Pkw, Kraftrad oder Campingfahrzeug zugelassen, der zu diesem Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse 3 eingestuft ist.
- Der hinzukommende Pkw wird ausschließlich von Ihnen und Ihrem Ehepartner, Ihrem eingetragenen Lebenspartner oder Ihrem mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner gefahren, und Sie sowie der jeweilige Fahrer haben mindestens das 23. Lebensjahr vollendet.
Liegen die Voraussetzungen der Sondereinstufung in SF-Klasse 2 oder SF-Klasse 3 nicht mehr vor, wird Ihr Vertrag ab diesem Zeitpunkt in diejenige SF-Klasse eingestuft, die sich ergeben hätte, wenn der Vertrag bei Beginn nach der Regelung zur Sonderersteinstufung in SF-Klasse 1 bei Zweitwagen eingestuft worden wäre.
Anrechnung des Schadenverlaufs der Kfz-Haftpflichtversicherung in der Vollkaskoversicherung
Ist das versicherte Fahrzeug ein Pkw, ein Kraftrad oder ein Campingfahrzeug und schließen Sie neben der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Vollkaskoversicherung mit einer Laufzeit von einem Jahr ab, können Sie verlangen, dass die Einstufung nach dem Schadenverlauf der Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgt.
Dies gilt nicht, wenn für das versicherte Fahrzeug oder für ein Vorfahrzeug innerhalb der letzten 12 Monate vor Abschluss der Vollkaskoversicherung bereits eine Vollkaskoversicherung bestanden hat. In diesem Fall übernehmen wir den Schadenverlauf der Vollkaskoversicherung.
Führerscheinsonderregelung
Hat Ihr Vertrag für einen Pkw oder ein Kraftrad in der SF-Klasse 0 begonnen, stufen wir ihn auf Ihren Antrag besser ein, sobald Sie drei Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis für Pkw oder Krafträder sind und folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- Der Vertrag ist schadenfrei verlaufen.
- Ihre Fahrerlaubnis ist von einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgestellt worden oder diesem gleichgestellt.
Gleichgestellte Fahrerlaubnisse
Fahrerlaubnisse aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind Fahrerlaubnissen aus einem Mitgliedstaat des EWR gleichgestellt, wenn diese nach der Fahrerlaubnisverordnung
- ohne weitere theoretische oder praktische Fahrprüfung umgeschrieben werden können oder
- nach Erfüllung der Auflagen umgeschrieben sind.
Was bedeutet das konkret?
Wer einen neuen Vertrag ohne vorhandenen Schadenverlauf abschließt, startet normalerweise in der SF-Klasse 0. In bestimmten Fällen ist ein besserer Start möglich, zum Beispiel wenn Sie schon länger einen Führerschein haben oder bereits ein Fahrzeug in Ihrer häuslichen Gemeinschaft versichert ist. Für einen Zweitwagen und bei Fahrern ab 23 Jahren gibt es je nach Voraussetzung Einstufungen bis zur SF-Klasse 3. Zusätzlich kann in der Vollkasko der Schadenverlauf aus der Haftpflicht genutzt werden, und es gibt eine Führerscheinsonderregelung sowie Regeln, wann ausländische Fahrerlaubnisse gleichgestellt sind.
Häufige Fragen
In welche Schadenfreiheitsklasse komme ich, wenn ich ganz neu einen Vertrag abschließe?
Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs, wird er in die SF-Klasse 0 eingestuft.
Kann ich als Fahranfänger mit langem Führerscheinbesitz besser starten?
Ja. Für einen Pkw ist eine Ersteinstufung in SF-Klasse 1/2 möglich, wenn Sie seit mindestens drei Jahren eine anerkannte oder gleichgestellte Fahrerlaubnis für Pkw oder Krafträder besitzen.
Welche Rolle spielt das Fahreralter beim Zweitwagen?
Wenn bereits ein passend eingestuftes Fahrzeug in Ihrer häuslichen Gemeinschaft zugelassen ist und der hinzukommende Pkw nur von Fahrern gefahren wird, die mindestens 23 Jahre alt sind, ist eine Einstufung in SF-Klasse 2 möglich. Wird der Pkw ausschließlich von Ihnen und Ihrem (Ehe-/Lebens-)Partner gefahren und sind alle mindestens 23 Jahre alt, kommt SF-Klasse 3 in Betracht.
Was passiert, wenn die Voraussetzungen für die Sondereinstufung wegfallen?
Fällt eine Voraussetzung der Einstufung in SF-Klasse 2 oder 3 weg, wird Ihr Vertrag ab diesem Zeitpunkt in die SF-Klasse eingestuft, die sich ergeben hätte, wenn er bei Beginn nach der Zweitwagen-Regelung für SF-Klasse 1 eingestuft worden wäre.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-K 2020