Verletzt der Versicherungsnehmer bei Neodigital eine der vertraglich geregelten Pflichten vorsätzlich, entfällt der Versicherungsschutz vollständig; bei grob fahrlässiger Verletzung darf der Versicherer seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Damit hängt der Umfang der Leistung unmittelbar davon ab, wie schwer das Verschulden bei der Pflichtverletzung wiegt.
Verletzen Sie eine Ihrer geregelten Pflichten vorsätzlich, haben Sie keinen Versicherungsschutz.
Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Was bedeutet das konkret?
Wer seine im Vertrag festgelegten Pflichten absichtlich verletzt, verliert den Versicherungsschutz vollständig. Geschieht die Pflichtverletzung dagegen grob fahrlässig, kann der Versicherer die Leistung kürzen. Wie stark gekürzt wird, richtet sich danach, wie schwer das eigene Verschulden wiegt.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich eine Pflicht absichtlich verletze?
Bei einer vorsätzlichen Verletzung der geregelten Pflichten besteht kein Versicherungsschutz.
Verliere ich meinen Schutz auch bei grober Fahrlässigkeit vollständig?
Nein. Bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung darf der Versicherer die Leistung kürzen, und zwar in einem Verhältnis, das der Schwere des Verschuldens entspricht.
Wovon hängt die Höhe der Leistungskürzung ab?
Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens: Je schwerer das grob fahrlässige Verhalten wiegt, desto stärker kann die Leistung gekürzt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-K 2020