Bei einem Fahrzeugwechsel in der Kfz-Versicherung der Neodigital gelten günstigere Regeln, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag für den neuen Vertrag nicht rechtzeitig zahlen: Statt der strengen Folgen beim Erstbeitrag wendet der Versicherer die vorteilhafteren Regelungen zum Folgebeitrag an und beruft sich nicht auf den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes – sofern zwischen den Verträgen höchstens sechs Monate liegen und Fahrzeugart sowie Verwendungszweck übereinstimmen.
Wenn Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns versichern (Fahrzeugwechsel), gilt bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags Folgendes:
- Wir wenden für den neuen Vertrag die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag an.
- Wir berufen uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes.
Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangen.
- Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich.
Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Tauschen Sie Ihr bisher versichertes Fahrzeug gegen ein anderes und zahlen den Beitrag für den neuen Vertrag nicht pünktlich, werden Sie beim Fahrzeugwechsel besser gestellt: Der Versicherer wendet die milderen Regeln zum Folgebeitrag an und lässt den vorläufigen Versicherungsschutz nicht rückwirkend entfallen. Voraussetzung ist, dass zwischen den beiden Versicherungen höchstens sechs Monate liegen und beide Fahrzeuge nach Art und Verwendungszweck übereinstimmen. Wird der Vertrag wegen Nichtzahlung gekündigt, kann eine Geschäftsgebühr anfallen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich bei einem Fahrzeugwechsel den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Dann wendet der Versicherer für den neuen Vertrag die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag an und beruft sich nicht auf den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes.
Welche Voraussetzungen müssen für diese günstigere Behandlung erfüllt sein?
Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs dürfen nicht mehr als sechs Monate vergangen sein, und Fahrzeugart sowie Verwendungszweck der Fahrzeuge müssen gleich sein.
Kann der Versicherer bei Nichtzahlung Kosten verlangen?
Ja. Kündigt der Versicherer das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, kann er von Ihnen eine Geschäftsgebühr verlangen.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-K 2020