Bei Neodigital wird der erste oder einmalige Beitrag 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins fällig und muss dann unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, gezahlt werden. Wer nicht rechtzeitig zahlt, riskiert von Anfang an fehlenden Versicherungsschutz sowie einen Rücktritt des Versicherers samt Geschäftsgebühr.
Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben diesen Beitrag dann unverzüglich zu zahlen, das heißt spätestens innerhalb von 14 Tagen.
Nicht rechtzeitige Zahlung
Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, haben Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz. Das gilt nicht, wenn Sie die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben. Haben Sie die nicht rechtzeitige Zahlung jedoch zu vertreten, beginnt der Versicherungsschutz erst ab der Zahlung des Beitrags.
Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Nach dem Rücktritt können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr verlangen. Diese beträgt 10 % des Jahresbeitrags für jeden angefangenen Monat ab dem beantragten Beginn des Versicherungsschutzes bis zu unserem Rücktritt, jedoch höchstens 40 % des Jahresbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Der erste oder einmalige Beitrag muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins gezahlt werden. Wird nicht rechtzeitig gezahlt und ist dies zu vertreten, beginnt der Versicherungsschutz erst mit der Zahlung; ohne Zahlung kann der Versicherer außerdem vom Vertrag zurücktreten. Bei einem solchen Rücktritt kann eine Geschäftsgebühr anfallen, die pro angefangenem Monat 10 % des Jahresbeitrags beträgt, höchstens jedoch 40 %.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich den ersten Beitrag zahlen?
Der erste oder einmalige Beitrag wird 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins fällig und ist dann unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, zu zahlen.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Dann haben Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Haben Sie sie zu vertreten, beginnt der Versicherungsschutz erst mit der Zahlung des Beitrags.
Kann der Versicherer bei ausbleibender Zahlung vom Vertrag zurücktreten?
Ja, solange der Beitrag nicht gezahlt ist, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Ausgeschlossen ist der Rücktritt jedoch, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Wie hoch ist die Geschäftsgebühr nach einem Rücktritt?
Sie beträgt 10 % des Jahresbeitrags für jeden angefangenen Monat ab dem beantragten Beginn des Versicherungsschutzes bis zum Rücktritt, höchstens jedoch 40 % des Jahresbeitrags.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-K 2020