Bei Neodigital beginnt der Versicherungsschutz erst dann, wenn der im Versicherungsschein genannte fällige Beitrag gezahlt wurde – frühestens jedoch zum vereinbarten Zeitpunkt. Wer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig zahlt, muss mit besonderen Folgen rechnen.
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben. Er beginnt jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt.
Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, richten sich die Folgen nach den entsprechenden Bestimmungen.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz greift erst, sobald der im Versicherungsschein genannte fällige Beitrag bezahlt ist. Er startet aber nie früher als zu dem vereinbarten Zeitpunkt. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gelten dafür festgelegte Folgen.
Häufige Fragen
Ab wann bin ich versichert?
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den im Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben, frühestens jedoch zum vereinbarten Zeitpunkt.
Beginnt der Schutz schon vor dem vereinbarten Termin, wenn ich früher zahle?
Nein. Auch wenn Sie den Beitrag früher zahlen, beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt.
Was passiert, wenn ich den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Dann richten sich die Folgen nach den entsprechenden Bestimmungen des Bedingungswerks.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-K 2020