Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung der Neodigital sind neben dem Versicherungsnehmer auch weitere Personen geschützt – dazu zählen Halter, Eigentümer und Fahrer des Fahrzeugs sowie unter bestimmten Voraussetzungen Beifahrer, eitgeber, öffentliche Dienstherren und Omnibusschaffner. Diese mitversicherten Personen können ihre Ansprüche jeweils eigenständig geltend machen.
Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für Sie und für folgende Personen (mitversicherte Personen):
- den Halter des Fahrzeugs
- den Eigentümer des Fahrzeugs
- den Fahrer des Fahrzeugs
- den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter den berechtigten Fahrer zu seiner Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur gelegentlich begleitet
- Ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherrn, wenn das Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht wird
- den Omnibusschaffner, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter des versicherten Fahrzeugs tätig ist
- den Halter, Eigentümer, Fahrer, Beifahrer und Omnibusschaffner eines mitversicherten Fahrzeugs
Diese Personen können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag selbstständig gegen uns erheben.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflicht umfasst nicht nur den Versicherungsnehmer selbst, sondern auch mehrere weitere Personen rund um das Fahrzeug. Dazu gehören Halter, Eigentümer und Fahrer sowie unter bestimmten Bedingungen auch Beifahrer, der Arbeitgeber oder Dienstherr und Omnibusschaffner. Alle diese mitversicherten Personen dürfen ihre Ansprüche aus dem Vertrag jeweils eigenständig gegenüber dem Versicherer durchsetzen.
Häufige Fragen
Wer ist neben mir als Versicherungsnehmer noch geschützt?
Mitversichert sind der Halter, der Eigentümer und der Fahrer des Fahrzeugs sowie unter bestimmten Voraussetzungen der Beifahrer, Ihr Arbeitgeber oder öffentlicher Dienstherr und der Omnibusschaffner. Auch die entsprechenden Personen eines mitversicherten Fahrzeugs sind eingeschlossen.
Ist mein Arbeitgeber mitversichert, wenn er das Fahrzeug dienstlich nutzt?
Ja, Ihr Arbeitgeber oder öffentlicher Dienstherr ist mitversichert, sofern das Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht wird.
Können mitversicherte Personen selbst Ansprüche stellen?
Ja, die mitversicherten Personen können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag selbstständig gegen den Versicherer erheben.
Unter welchen Bedingungen ist ein Beifahrer mitversichert?
Der Beifahrer ist mitversichert, wenn er im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter den berechtigten Fahrer zu seiner Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur gelegentlich begleitet.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-K 2020