Wer mit dem versicherten Fahrzeug bei Neodigital in der Kfz-Versicherung im Ausland unterwegs ist und dort mindestens 50 km Luftlinie vom deutschen Wohnsitz entfernt eine Panne, einen Unfall oder Diebstahl erleidet, erhält zusätzliche Hilfen: Ersatzteilversand, Fahrzeugtransport zur Werkstatt, Mietwagen bis 500 EUR, Unterstützung bei Verzollung und Verschrottung, Fahrzeugunterstellung bis zwei Wochen sowie Ersatz von Reisedokumenten, Arzneimittelversand und im Todesfall Bestattung oder Überführung.
Ereignet sich der Schaden an einem Ort im Ausland, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, erbringen wir zusätzlich die folgenden Leistungen.
Bei Panne und Unfall
Ersatzteilversand:
- Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des Fahrzeugs am ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht beschafft werden, sorgen wir dafür, dass Sie diese auf schnellstmöglichem Wege erhalten. Wir übernehmen alle entstehenden Versandkosten.
Fahrzeugtransport:
- Wir sorgen für den Transport des Fahrzeugs zu einer Werkstatt und übernehmen die dadurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten an Ihren Wohnsitz, wenn das Fahrzeug am ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden kann und die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind als der Wiederbeschaffungswert für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug in Deutschland.
Mietwagen:
- Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug anzumieten. Mieten Sie ein Fahrzeug an, übernehmen wir die Kosten hierfür, bis Ihr Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht. Wir leisten bis zu einem Betrag von 500 EUR.
- Für die Anmietung im Ausland benötigen Sie eine international anerkannte Kreditkarte, da deren Vorlage in der Regel vom Autovermieter verlangt wird.
- Die Reparaturrechnung des versicherten Fahrzeugs ist vorzulegen, bei Totalschaden die Abmeldebestätigung.
Fahrzeugverzollung und -verschrottung:
- Muss das Fahrzeug nach einem Unfall im Ausland verzollt werden, helfen wir bei der Verzollung. Wir übernehmen die dabei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungskosten.
Fahrzeugunterstellung:
- Muss das versicherte Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall im Ausland bis zur Verzollung oder Verschrottung untergestellt werden, übernehmen wir die dadurch entstehenden Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen.
Bei Fahrzeugdiebstahl
Fahrzeugunterstellung:
- Wir übernehmen die Kosten für eine Fahrzeugunterstellung, wenn das gestohlene Fahrzeug nach dem Diebstahl im Ausland wieder aufgefunden wird und bis zur Durchführung des Rücktransports oder der Verzollung bzw. Verschrottung untergestellt werden muss. Wir übernehmen die Kosten höchstens für zwei Wochen.
Mietwagen:
- Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug anzumieten. Mieten Sie ein Fahrzeug an, übernehmen wir die Kosten hierfür, bis Ihr Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht. Wir zahlen höchstens 500 EUR.
- Für die Anmietung im Ausland benötigen Sie eine international anerkannte Kreditkarte, da deren Vorlage in der Regel vom Autovermieter verlangt wird.
- Wird das Fahrzeug wieder aufgefunden, endet Ihr Anspruch auf Kostenübernahme, sobald Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht.
- Der Diebstahl ist durch eine polizeiliche Bestätigung der Strafanzeige nachzuweisen.
Fahrzeugverzollung und -verschrottung:
- Muss das Fahrzeug nach dem Diebstahl im Ausland verzollt werden, helfen wir bei der Verzollung. Wir übernehmen die dabei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungskosten.
- Der Diebstahl ist durch eine polizeiliche Bestätigung der Strafanzeige nachzuweisen.
Ersatz von Reisedokumenten
Kommen die Zulassungsbescheinigung Teil I oder andere für die Fortsetzung der Reise notwendige Reisedokumente abhanden, sind wir bei der Ersatzbeschaffung behilflich und übernehmen die hierfür angefallenen Gebühren der Ausstellungsbehörde im Ausland. Der Verlust der Dokumente ist durch eine Bestätigung der Polizei oder der Ausstellungsbehörde im Ausland nachzuweisen.
Arzneimittelversand
Sind für Sie oder eine mitversicherte Person auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit nötig und können weder diese noch ein von einem durch uns eingeschalteten Arzt benanntes Ersatzpräparat an Ort und Stelle beschafft werden, vermitteln wir den Versand der Arzneimittel und übernehmen hierfür die Kosten. Die Kosten für die Arzneimittel selbst übernehmen wir nicht.
Über die Notwendigkeit des Arzneimittelversandes entscheidet der von uns eingeschaltete Arzt nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt im Ausland oder mit dem Hausarzt. Ein Arzneimittelversand erfolgt nicht, wenn keine Ausfuhr- oder Einfuhrgenehmigung erlangt werden kann oder wenn das Arzneimittel als Suchtmittel gilt, nicht verkehrsfähig ist oder aus sonstigen gesetzlichen oder auf behördlicher Anordnung beruhenden Gründen nicht versandt werden darf.
Eine etwaige Abholung und Auslösung des Arzneimittels beim Zoll haben Sie selbst zu veranlassen. Wir erstatten die Kosten für die Abholung der Arzneimittel beim Zoll. Die Kosten für die Arzneimittel selbst strecken wir nur vor. Sie müssen diese binnen eines Monats nach Beendigung der Reise in einer Summe an uns zurückzahlen.
Im Todesfall
Im Fall Ihres Todes auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland sorgen wir nach Abstimmung mit den Angehörigen
- für die Bestattung im Ausland oder
- für die Überführung nach Deutschland.
Wir übernehmen hierfür die Kosten. Diese Leistung gilt nicht bei Tod einer mitversicherten Person.
Was bedeutet das konkret?
Passiert Ihnen im Ausland – mindestens 50 km Luftlinie vom deutschen Wohnsitz entfernt – eine Panne, ein Unfall oder ein Diebstahl, gibt es zusätzliche Hilfen: Wir schicken Ersatzteile, organisieren den Fahrzeugtransport zur Werkstatt, helfen bei Mietwagen (höchstens 500 EUR), bei Verzollung und Verschrottung sowie bei der Unterstellung des Fahrzeugs für höchstens zwei Wochen. Ebenso helfen wir beim Ersatz verlorener Reisedokumente und beim Versand verschreibungspflichtiger Arzneimittel. Stirbt der Versicherungsnehmer auf so einer Reise, übernehmen wir die Kosten für Bestattung im Ausland oder Überführung nach Deutschland.
Häufige Fragen
Ab welcher Entfernung greifen diese zusätzlichen Auslandsleistungen?
Die Leistungen gelten, wenn sich der Schaden an einem Ort im Ausland ereignet, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist.
Wie viel wird für einen Mietwagen im Ausland gezahlt?
Die Kosten für die Anmietung eines gleichwertigen Fahrzeugs werden bis Ihr Fahrzeug wieder fahrbereit ist übernommen, jedoch höchstens 500 EUR. Für die Anmietung benötigen Sie eine international anerkannte Kreditkarte.
Werden die Arzneimittel selbst bezahlt?
Nein. Übernommen werden die Kosten für den Versand und die Abholung beim Zoll. Die Kosten für die Arzneimittel selbst werden nur vorgestreckt und müssen binnen eines Monats nach Beendigung der Reise in einer Summe zurückgezahlt werden.
Gilt die Leistung im Todesfall auch für mitreisende versicherte Personen?
Nein. Die Übernahme der Kosten für Bestattung im Ausland oder Überführung nach Deutschland gilt nur im Todesfall des Versicherungsnehmers, nicht bei Tod einer mitversicherten Person.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-K 2020