Bleibt Ihr Auto nach einer Panne oder einem Unfall liegen und kann nicht mehr aus eigener Kraft weiterfahren, hilft die Kfz-Versicherung von Neodigital mit Pannenhilfe vor Ort, Abschleppen und Bergung – inklusive festgelegter Höchstbeträge sowie einer zusätzlichen Erstattung bei versehentlicher Falschbetankung.
Kann das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall die Fahrt aus eigener Kraft nicht fortsetzen, werden folgende Leistungen erbracht:
Wiederherstellung der Fahrbereitschaft
Wir sorgen an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft und übernehmen die dadurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beträgt einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile 300 EUR.
Abschleppen des Fahrzeugs
Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrzeugs. Dies schließt das Gepäck und die nicht gewerblich beförderte Ladung mit ein.
Wir übernehmen die dadurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beträgt 150 EUR. Kosten, die durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs entstanden sind, werden hierauf angerechnet.
Im Schadenfall informieren Sie bitte unmittelbar unsere Notrufzentrale, damit Sie die bestmögliche Leistung ohne Abzüge erhalten.
Bergen des Fahrzeugs
Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgen wir für die Bergung des Fahrzeugs. Dies schließt das Gepäck und die nicht gewerblich beförderte Ladung mit ein.
Wir übernehmen die dadurch entstehenden Kosten.
Was versteht man unter Panne oder Unfall?
Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu verstehen. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
Zusätzliche Leistungen bei Falschbetankung
Haben Sie oder eine mitversicherte Person Ihr Fahrzeug
- versehentlich mit für den Betrieb des Fahrzeuges ungeeignetem Kraftstoff betankt oder
- für den Betrieb des Fahrzeuges ungeeignete Betriebsmittel (z. B. Motoröl, Bremsflüssigkeit) in die dafür vorgesehenen Behälter eingefüllt,
ersetzen wir zusätzlich zu den Leistungen bei einer Panne die Kosten bis zu einer Höhe von insgesamt 500 Euro für das Entfernen des falschen Kraftstoffes (bzw. Betriebsmittels) aus allen betroffenen Bauteilen des Fahrzeugs. Folgeschäden aller Art sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn das Auto nach einer Panne oder einem Unfall nicht mehr fahren kann, kümmert sich der Versicherer um Hilfe vor Ort: Reparatur an der Schadenstelle bis 300 EUR, Abschleppen bis 150 EUR (Pannenhilfskosten werden angerechnet) sowie Bergung, falls das Fahrzeug von der Straße abgekommen ist. Gepäck und nicht gewerblich beförderte Ladung sind beim Abschleppen und Bergen eingeschlossen. Bei versehentlicher Falschbetankung werden zusätzlich bis zu 500 Euro für das Entfernen des falschen Kraftstoffs oder Betriebsmittels übernommen, wobei Folgeschäden nicht abgedeckt sind.
Häufige Fragen
Wie viel wird für die Pannenhilfe an der Schadenstelle gezahlt?
Die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft durch ein Pannenhilfsfahrzeug wird einschließlich der mitgeführten und verwendeten Kleinteile bis zu einem Höchstbetrag von 300 EUR übernommen.
Was gilt beim Abschleppen des Fahrzeugs?
Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht fahrbereit gemacht werden, wird das Abschleppen inklusive Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung übernommen. Der Höchstbetrag beträgt 150 EUR, wobei bereits entstandene Kosten eines Pannenhilfsfahrzeugs angerechnet werden.
Zahlt die Versicherung bei versehentlichem Falschtanken?
Ja. Bei versehentlichem Betanken mit ungeeignetem Kraftstoff oder Einfüllen ungeeigneter Betriebsmittel werden zusätzlich zu den Pannenleistungen die Kosten für das Entfernen aus allen betroffenen Bauteilen bis insgesamt 500 Euro ersetzt. Folgeschäden aller Art sind ausgeschlossen.
Was zählt als Panne und was als Unfall?
Als Panne gilt jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden. Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-K 2020