Bei der Neodigital erfahren Versicherungsnehmer, dass ersparte Aufwendungen von der Entschädigung abgezogen werden können und der Leistungsanspruch vor der endgültigen Feststellung nicht ohne Zustimmung abgetreten oder verpfändet werden darf. Wer Kosten spart, weil ein Schadenereignis eingetreten ist, muss mit einer Kürzung der Zahlung rechnen, und die freie Verfügung über den Anspruch ist zunächst eingeschränkt.
Wenn Sie durch unsere Leistungen Kosten erspart haben, die ohne das Schadenereignis angefallen wären, können wir diese ersparten Kosten von unserer Zahlung abziehen.
Ihren Anspruch auf Leistung dürfen Sie vor der endgültigen Feststellung nicht ohne unsere ausdrückliche Genehmigung abtreten oder verpfänden.
Was bedeutet das konkret?
Spart der Versicherungsnehmer wegen unserer Leistung Kosten ein, die er sonst selbst hätte tragen müssen, darf der Versicherer diesen Betrag von der Zahlung abziehen. Außerdem kann der Anspruch auf die Leistung vor der endgültigen Feststellung nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Versicherers auf jemand anderen übertragen oder als Sicherheit verpfändet werden.
Häufige Fragen
Kann der Versicherer Kosten von der Zahlung abziehen, die ich ohne den Schaden ohnehin gehabt hätte?
Ja. Haben Sie aufgrund der Leistungen Kosten erspart, die Sie ohne das Schadenereignis hätten aufwenden müssen, kann der Versicherer diese von seiner Zahlung abziehen.
Darf ich meinen Leistungsanspruch an eine andere Person übertragen?
Vor der endgültigen Feststellung können Sie den Anspruch auf Leistung nicht ohne die ausdrückliche Genehmigung des Versicherers abtreten oder verpfänden.
Was bedeutet Anrechnung ersparter Aufwendungen?
Es bedeutet, dass der Versicherer Kosten, die Sie durch seine Leistung erspart haben und die ohne das Schadenereignis bei Ihnen angefallen wären, von seiner Zahlung abziehen darf.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-K 2020