In der Neodigital Hundehalter-Haftpflichtversicherung gilt ein Abtretungsverbot: Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten bleibt jedoch zulässig.
Abtretungsverbot in der Hundehalter-Haftpflichtversicherung:
- Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden.
- Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.
Was bedeutet das konkret?
Solange noch nicht endgültig feststeht, ob und in welcher Höhe der Versicherer eintritt, kann der Anspruch auf Freistellung nicht einfach an eine andere Person weitergegeben oder als Sicherheit hinterlegt werden – dafür braucht es die Zustimmung des Versicherers. Eine Weitergabe an denjenigen, der den Schaden erlitten hat, ist hingegen erlaubt.
Häufige Fragen
Darf ich meinen Freistellungsanspruch an eine andere Person abtreten?
Vor der endgültigen Feststellung des Anspruchs ist eine Abtretung nur mit Zustimmung des Versicherers zulässig.
Kann der Anspruch verpfändet werden?
Vor seiner endgültigen Feststellung darf der Freistellungsanspruch ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden.
Ist eine Abtretung an den geschädigten Dritten möglich?
Ja, eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.
Gilt das Abtretungsverbot in der Neodigital Hundehalter-Haftpflichtversicherung?
Ja, in der Neodigital Hundehalter-Haftpflichtversicherung gilt das Abtretungsverbot.