In der Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung sind gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Personenschäden mitversichert, die von Dritten erhoben werden – etwa Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Krankenversicherern oder Arbeitgebern. Für den Tarif Single gelten diese Leistungserweiterungen jedoch nicht.
In der Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung sind die gesetzlichen Haftpflichtansprüche aus Personenschäden mitversichert, die von Dritten erhoben werden.
Dazu zählen zum Beispiel gesetzliche Regressansprüche von:
- Sozialversicherungsträgern
- Sozialhilfeträgern
- privaten Krankenversicherungsträgern
- öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden
Die oben genannten Leistungserweiterungen gelten nicht für den Tarif:
Single.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine dritte Stelle – etwa ein Sozialversicherungsträger, ein Krankenversicherer oder ein Arbeitgeber – aufgrund eines Personenschadens gesetzliche Ansprüche gegen die versicherte Person stellt, sind diese im Rahmen der Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Wichtig ist, dass diese Erweiterung nicht im Tarif Single enthalten ist.
Häufige Fragen
Welche Ansprüche Dritter sind mitversichert?
Mitversichert sind die gesetzlichen Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, die von Dritten erhoben werden, zum Beispiel gesetzliche Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherungsträgern sowie öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden.
Gilt diese Leistungserweiterung für alle Tarife?
Nein. Die genannten Leistungserweiterungen gelten nicht für den Tarif Single.
Sind auch Regressansprüche von Arbeitgebern abgedeckt?
Ja, gesetzliche Regressansprüche von öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden sind mitversichert.
Sind Ansprüche von privaten Krankenversicherungsträgern eingeschlossen?
Ja, gesetzliche Regressansprüche von privaten Krankenversicherungsträgern zählen zu den mitversicherten Ansprüchen aus Personenschäden.