In der Tier-Haftpflichtversicherung der Neodigital Versicherung ist die Entschädigungsleistung bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt – auch bei mehreren entschädigungspflichtigen Personen. Erfahren Sie, wie Serienschäden, Selbstbeteiligung, Kosten, Prozesskosten und Rentenzahlungen im Detail behandelt werden.
Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
1) Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, gilt:
Die Entschädigungsleistungen des Versicherers sind für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres nicht auf das Ein- oder Mehrfache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
2) Serienschaden:
Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall (Serienschaden), der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
- a) auf derselben Ursache,
- b) auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem, Zusammenhang oder
- c) auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln beruhen.
3) Selbstbeteiligung:
Falls vereinbart, beteiligt sich der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall an der Entschädigungsleistung des Versicherers mit einem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung).
Auch wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme übersteigen, wird die Selbstbeteiligung vom Betrag der begründeten Haftpflichtansprüche abgezogen.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, bleibt der Versicherer auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche verpflichtet.
4) Kosten:
Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
5) Prozesskosten:
Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme, trägt der Versicherer die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche.
6) Rentenzahlungen:
Hat der Versicherungsnehmer an den Geschädigten Rentenzahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungssumme, so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente vom Versicherer erstattet.
Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende Vorschrift der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls.
Bei der Berechnung des Betrags, mit dem sich der Versicherungsnehmer an laufenden Rentenzahlungen beteiligen muss, wenn der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder die nach Abzug sonstiger Leistungen verbleibende Restversicherungssumme übersteigt, werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der Versicherungssumme abgesetzt.
7) Scheitern der Erledigung:
Falls die von dem Versicherer verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich am Verhalten des Versicherungsnehmers scheitert, hat der Versicherer für den von der Weigerung an entstehenden Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.
Was bedeutet das konkret?
Die Leistung ist pro Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt – auch dann, wenn mehrere Personen versichert sind. Mehrere zusammenhängende Schäden können als ein einziger Versicherungsfall (Serienschaden) gelten. Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, tragen Sie diesen Anteil selbst, während der Versicherer unberechtigte Ansprüche dennoch abwehrt. Reine Kosten mindern die Versicherungssumme nicht. Bei sehr hohen Ansprüchen oder Rentenzahlungen erfolgt eine anteilige Erstattung. Wer eine vom Versicherer gewünschte Einigung verhindert, muss die dadurch entstehenden Mehrkosten selbst tragen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Entschädigung pro Versicherungsfall?
Die Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Das gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Was ist ein Serienschaden?
Mehrere Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, wenn sie auf derselben Ursache, auf gleichen Ursachen mit innerem sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln beruhen. Als Zeitpunkt gilt der erste dieser Versicherungsfälle.
Wie wirkt sich eine vereinbarte Selbstbeteiligung aus?
Falls vereinbart, wird die Selbstbeteiligung bei jedem Versicherungsfall vom Betrag der begründeten Haftpflichtansprüche abgezogen – auch wenn diese die Versicherungssumme übersteigen. Soweit nicht anders vereinbart, wehrt der Versicherer unberechtigte Ansprüche auch bei Schäden ab, die die Selbstbeteiligung nicht übersteigen.
Werden Kosten auf die Versicherungssumme angerechnet?
Nein. Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
Was passiert, wenn ich eine vom Versicherer gewünschte Einigung verweigere?
Scheitert die vom Versicherer verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich an Ihrem Verhalten, kommt der Versicherer für den von der Weigerung an entstehenden Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht auf.