Die Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung schützt Sie, wenn Sie vom Betreuungsgericht als nicht beruflicher Betreuer oder Vormund bestellt sind – inklusive Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht der betreuten Person, mit klar geregelten Ausnahmen bei bestimmten Tarifen.
Versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als vom Betreuungsgericht bestellter – nicht beruflicher – Betreuer/Vormund für die zu betreuende Person.
Für die Dauer der Betreuung/Vormundschaft ist im Umfang dieser Vertragsbestimmungen die gesetzliche Haftpflicht für die betreute Person mitversichert.
Die oben genannten Leistungserweiterungen gelten nicht für folgende Tarife:
- Single
- Single mit Kind
- Paar ohne Kind
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie vom Betreuungsgericht als privater, also nicht beruflicher, Betreuer oder Vormund eingesetzt werden, greift Ihr Versicherungsschutz auch für diese Aufgabe. Während der Zeit der Betreuung oder Vormundschaft ist zusätzlich die gesetzliche Haftpflicht der betreuten Person im Rahmen der Vertragsbedingungen abgesichert. Diese Erweiterung ist jedoch nicht in jedem Tarif enthalten.
Häufige Fragen
Ist meine Tätigkeit als Betreuer oder Vormund mitversichert?
Ja. Versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht als vom Betreuungsgericht bestellter, nicht beruflicher Betreuer oder Vormund für die zu betreuende Person.
Gilt der Schutz auch für die betreute Person?
Ja. Für die Dauer der Betreuung oder Vormundschaft ist die gesetzliche Haftpflicht für die betreute Person im Umfang der Vertragsbestimmungen mitversichert.
Gilt der Schutz auch für berufliche Betreuer?
Nein. Versichert ist ausschließlich die Tätigkeit als nicht beruflicher Betreuer oder Vormund.
In welchen Tarifen gilt diese Leistungserweiterung nicht?
Die Leistungserweiterungen gelten nicht für die Tarife Single, Single mit Kind sowie Paar ohne Kind.