Mit der Privaten Haftpflichtversicherung der Neodigital Versicherung sind Sie bei Schäden abgesichert, die aus dem erlaubten privaten Besitz und Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen, Munition und Geschossen sowie dem erlaubten Abbrennen privater Feuerwerke entstehen. Erfahren Sie, was im Detail versichert ist und welcher Gebrauch ausgeschlossen bleibt.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus:
- dem erlaubten privaten Besitz und dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen,
- dem erlaubten Abbrennen von privaten Feuerwerken.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der Gebrauch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie erlaubte Waffen privat besitzen oder nutzen und dabei versehentlich einen Schaden verursachen, greift der Versicherungsschutz. Das Gleiche gilt für das erlaubte Abbrennen von privatem Feuerwerk. Nicht abgesichert sind hingegen die Nutzung zu Jagdzwecken sowie jeder Gebrauch, der mit strafbaren Handlungen verbunden ist.
Häufige Fragen
Welche Waffen sind über die Private Haftpflichtversicherung mitversichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten privaten Besitz und Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen.
Ist das Abbrennen von Feuerwerk mitversichert?
Ja, das erlaubte Abbrennen von privaten Feuerwerken ist über die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers mitversichert.
Ist der Gebrauch von Waffen zu Jagdzwecken versichert?
Nein, der Gebrauch zu Jagdzwecken ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Sind Schäden aus strafbaren Handlungen abgedeckt?
Nein, der Gebrauch zu strafbaren Handlungen ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.