In der Tier-Haftpflichtversicherung der Neodigital Versicherung darf der Freistellungsanspruch vor seiner endgültigen Feststellung ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden – wobei eine Abtretung an den geschädigten Dritten ausdrücklich zulässig bleibt.
Regelung zur Abtretung und Verpfändung:
- Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden.
- Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.
Was bedeutet das konkret?
Der Anspruch darauf, dass die Versicherung Sie von berechtigten Ansprüchen freistellt, lässt sich nicht ohne Weiteres an eine andere Person übertragen oder als Pfand einsetzen, solange er noch nicht endgültig feststeht. Möchten Sie diesen Anspruch übertragen oder verpfänden, ist dafür grundsätzlich die Zustimmung des Versicherers nötig. Nur die Abtretung an den geschädigten Dritten ist ohne diese Einschränkung möglich.
Häufige Fragen
Darf ich meinen Freistellungsanspruch abtreten oder verpfänden?
Vor der endgültigen Feststellung des Freistellungsanspruchs ist eine Abtretung oder Verpfändung ohne Zustimmung des Versicherers nicht erlaubt.
Gibt es eine Ausnahme vom Abtretungsverbot?
Ja. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.
Wann greift das Abtretungsverbot?
Das Verbot gilt vor der endgültigen Feststellung des Freistellungsanspruchs.
Wie kann ich den Anspruch dennoch übertragen?
Eine Abtretung oder Verpfändung ist mit Zustimmung des Versicherers möglich. Ohne Zustimmung ist nur die Abtretung an den geschädigten Dritten zulässig.