Die Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung bietet eine Neuwertentschädigung, bei der bei irreparabel beschädigten Sachen unter bestimmten Voraussetzungen auf einen Zeitwertabzug verzichtet wird. Erfahren Sie, welche Fristen, Wertgrenzen und Nachweise gelten und welche Gegenstände ausgeschlossen sind.
Neuwertentschädigung in der Privat-Haftpflichtversicherung:
Der Versicherer verzichtet im Schadenfall auf einen Zeitwertabzug, wenn es der Versicherungsnehmer längstens innerhalb von 3 Monaten seit Schadensmeldung wünscht. Dies gilt bei der Ersatzleistung für irreparabel beschädigte Sachen (wirtschaftlicher Totalschaden).
Voraussetzungen für den Verzicht auf den Zeitwertabzug:
- Die Sachen waren zum Schadenzeitpunkt nicht älter als ein Jahr nach dem Erstkauf.
- Der Anschaffungspreis übersteigt 3.000 EUR nicht.
Nachweis des Kaufdatums:
Der Nachweis des Kaufdatums obliegt dem Versicherungsnehmer. Kann das Kaufdatum nicht nachgewiesen werden, besteht lediglich Anspruch auf Zeitwertentschädigung.
Ausgeschlossen bleiben Schäden an:
- mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art (z. B. Mobile Telefone, Pager)
- Computern jeder Art, auch tragbare Computersysteme (z. B. Laptop, Tablet-PC)
- Film- und Fotoapparate
- tragbare Musik- oder Videowiedergabegeräte (z. B. MP3Player, CD-Wiedergabegeräte)
- Brillen jeder Art
Was bedeutet das konkret?
Wird ein noch relativ neuer Gegenstand so beschädigt, dass sich eine Reparatur nicht mehr lohnt, muss man normalerweise einen Abzug für die bisherige Nutzung hinnehmen. Bei der Neuwertentschädigung wird auf diesen Abzug verzichtet, sofern der Gegenstand jung genug und nicht zu teuer ist und man den Wunsch rechtzeitig äußert. Für bestimmte elektronische Geräte und Brillen gilt diese Besserstellung allerdings nicht.
Häufige Fragen
Wann verzichtet der Versicherer auf den Zeitwertabzug?
Wenn der Versicherungsnehmer es längstens innerhalb von 3 Monaten seit Schadensmeldung wünscht und die Sache zum Schadenzeitpunkt nicht älter als ein Jahr nach dem Erstkauf war sowie deren Anschaffungspreis 3.000 EUR nicht übersteigt.
Was passiert, wenn ich das Kaufdatum nicht nachweisen kann?
Der Nachweis des Kaufdatums obliegt dem Versicherungsnehmer. Kann das Kaufdatum nicht nachgewiesen werden, besteht lediglich Anspruch auf Zeitwertentschädigung.
Welche Gegenstände sind von der Neuwertentschädigung ausgeschlossen?
Ausgeschlossen bleiben Schäden an mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art (z. B. Mobile Telefone, Pager), Computern jeder Art einschließlich tragbarer Computersysteme (z. B. Laptop, Tablet-PC), Film- und Fotoapparaten, tragbaren Musik- oder Videowiedergabegeräten (z. B. MP3Player, CD-Wiedergabegeräte) sowie Brillen jeder Art.
Bis zu welchem Anschaffungspreis gilt die Neuwertentschädigung?
Die Neuwertentschädigung gilt für Sachen, deren Anschaffungspreis 3.000 EUR nicht übersteigt.
Für welche Schäden gilt die Neuwertentschädigung?
Sie gilt für die Ersatzleistung bei irreparabel beschädigten Sachen (wirtschaftlicher Totalschaden).