Wer in der Privaten Haftpflichtversicherung der Neodigital Versicherung unverschuldet arbeitslos wird, kann seinen Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei stellen lassen – je nach Regelung längstens für 12 Monate oder bis zu 3 Jahre. Hier erfahren Sie, welche Bedingungen gelten und was Sie beachten müssen.
In der Privaten Haftpflichtversicherung der Neodigital Versicherung gilt bei Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit:
Der Vertrag wird beitragsfrei gestellt, wenn der Versicherungsnehmer während der Versicherungsdauer unverschuldet arbeitslos wird und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- mindestens 12 Monate vollbeschäftigt gewesen ist
- die Arbeitslosigkeit mindestens 1 Monat andauert
- keiner bezahlten Beschäftigung mehr nachgeht
- bei der Agentur für Arbeit („Arbeitsamt“) als arbeitslos gemeldet ist
- der Beitrag zu diesem Vertrag gezahlt ist
In diesem Fall wird der Vertrag für die Dauer der Arbeitslosigkeit längstens für 12 Monate beitragsfrei gestellt.
Sollte der Versicherungsnehmer erneut eine Beschäftigung aufnehmen, entfällt die Beitragsfreistellung mit Beginn des Monats, in dem die Beschäftigung erneut aufgenommen wurde.
Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit außer durch Arbeitsunfähigkeit, unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben (z. B. durch Insolvenz).
Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist uns unverzüglich anzuzeigen.
In der Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung gilt auch Folgendes:
Der Vertrag wird beitragsfrei gestellt, wenn Sie während der Versicherungsdauer unverschuldet arbeitslos werden und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- das Versicherungsverhältnis zu Beginn der Arbeitslosigkeit seit mindestens 6 Monaten bestand
- Sie mindestens 12 Monate vollbeschäftigt waren
- die Arbeitslosigkeit mindestens einen Monat andauert
- bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet sind
- Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II haben
- sich aktiv um Arbeit bemühen und
- der Beitrag zu diesem Vertrag bis zur Arbeitslosigkeit gezahlt war
In diesem Fall wird der Vertrag für die Dauer der Arbeitslosigkeit – längstens für 3 Jahre – beitragsfrei gestellt.
Sollten Sie erneut eine Beschäftigung aufnehmen, entfällt die Beitragsfreistellung mit Beginn des Monats, in dem die Beschäftigung aufgenommen wurde.
Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben (z. B. durch Insolvenz).
Arbeitsunfähigkeit stellt keine Arbeitslosigkeit im Sinne der vorstehenden Regelungen dar.
Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist uns unverzüglich anzuzeigen.
Was bedeutet das konkret?
Verlieren Sie unverschuldet Ihren Arbeitsplatz, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für eine gewisse Zeit keinen Beitrag zu Ihrer Privaten Haftpflichtversicherung zahlen, während der Versicherungsschutz weiterläuft. Wichtig ist, dass Sie unter anderem eine Mindestzeit beschäftigt waren, arbeitslos gemeldet sind und die Beiträge zuvor bezahlt haben. Sobald Sie wieder arbeiten, endet die Beitragsfreistellung, und Sie müssen das der Versicherung sofort melden.
Häufige Fragen
Wie lange kann der Vertrag beitragsfrei gestellt werden?
Je nach Regelung wird der Vertrag für die Dauer der Arbeitslosigkeit beitragsfrei gestellt – längstens für 12 Monate beziehungsweise längstens für 3 Jahre.
Welche Voraussetzungen muss ich für die Beitragsbefreiung erfüllen?
Sie müssen unverschuldet arbeitslos werden, mindestens 12 Monate vollbeschäftigt gewesen sein, die Arbeitslosigkeit muss mindestens einen Monat andauern, Sie müssen bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet sein und der Beitrag zum Vertrag muss gezahlt sein. Bei der weiteren Regelung gilt zusätzlich, dass das Versicherungsverhältnis seit mindestens 6 Monaten bestand, Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II besteht und Sie sich aktiv um Arbeit bemühen.
Was passiert, wenn ich wieder eine Beschäftigung aufnehme?
Die Beitragsfreistellung entfällt mit Beginn des Monats, in dem die Beschäftigung erneut aufgenommen wurde.
Gilt die Regelung auch für Selbstständige?
Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben (z. B. durch Insolvenz).
Muss ich das Ende der Arbeitslosigkeit melden?
Ja, die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist der Versicherung unverzüglich anzuzeigen.