Bei der Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung sind Schäden im Ausland versichert, wenn sie auf ein Risiko im Inland zurückgehen oder während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts eintreten – innerhalb Europas ohne zeitliche Begrenzung, außerhalb Europas bis zu fünf Jahren. Auch eine behördlich angeordnete Kaution wird bis zu 100.000 EUR bereitgestellt.
Versicherungsschutz für Schäden im Ausland:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese
- a) auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind oder
- b) bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt – innerhalb Europas ohne zeitliche Begrenzung, außerhalb Europas maximal bis zu 5 Jahren – eingetreten sind.
Der Geltungsbereich Europa umfasst den Kontinent Europa im geografischen Sinn zuzüglich der außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres, den Kanarischen Inseln, den Azoren und Madeira.
Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII und die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung (nicht dem Eigentum außerhalb Europas) von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern.
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Hat der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall im Ausland durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund seiner gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen, stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von 100.000 EUR zur Verfügung.
Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, so ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen.
Das gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist.
Kautionsleistung im Ausland:
Sofern eine versicherte Person durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund der über diesen Vertrag versicherten gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen hat, stellen wir Ihnen den erforderlichen Betrag bis zur Höhe von 100.000 EUR zur Verfügung.
Der Kautionsbetrag wird auf eine von uns zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, sind Sie verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen. Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist.
Was bedeutet das konkret?
Passiert Ihnen im Ausland ein Missgeschick, für das Sie haften, springt die Privathaftpflicht ein – vorausgesetzt, der Fall geht auf ein Risiko im Inland zurück oder ereignet sich während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts. In Europa gilt das zeitlich unbegrenzt, außerhalb Europas für bis zu fünf Jahre. Wird von Ihnen eine Kaution verlangt, kann der Versicherer diese vorübergehend vorstrecken. Diese Erläuterung dient nur der leichteren Orientierung; maßgeblich sind die oben genannten Angaben.
Häufige Fragen
Wie lange bin ich im Ausland versichert?
Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt gilt der Schutz innerhalb Europas ohne zeitliche Begrenzung, außerhalb Europas maximal bis zu 5 Jahren.
Welche Länder zählen zum Geltungsbereich Europa?
Der Geltungsbereich Europa umfasst den Kontinent Europa im geografischen Sinn zuzüglich der außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres, den Kanarischen Inseln, den Azoren und Madeira.
Übernimmt der Versicherer eine Kaution im Ausland?
Ja. Muss eine versicherte Person durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aus der versicherten gesetzlichen Haftpflicht hinterlegen, stellt der Versicherer den erforderlichen Betrag bis zur Höhe von 100.000 EUR zur Verfügung.
Muss ich die Kaution zurückzahlen?
Der Kautionsbetrag wird auf eine zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, ist der Differenzbetrag zurückzuzahlen. Das gilt auch, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder verfallen ist.
In welcher Währung erfolgen die Leistungen?
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Liegt der Zahlungsort außerhalb der Staaten der Europäischen Währungsunion, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.