Bei einem Wechsel der Privaten Haftpflichtversicherung zur Neodigital Versicherung regelt der Vertrag, welcher Versicherer nach dem Wechsel für einen Schaden eintritt – abhängig davon, ob sich der genaue Zeitpunkt des Schadeneintritts feststellen lässt oder nicht.
Wird der Versicherungsnehmer nach dem Wechsel der Haftpflichtversicherung zur Neodigital Versicherung wegen eines Schadenereignisses in Anspruch genommen, dessen genauen Eintrittszeitpunkt der Versicherungsnehmer auch durch ein Gutachten nicht bestimmen kann, so ist die Neodigital Versicherung als Nachversicherer ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn im Umfang des bei ihr bestehenden Vertrages für die Entschädigungsleistung eintrittspflichtig.
Soweit sich im Rahmen der Ermittlungen der Zeitpunkt des Schadeneintritts klar feststellen lässt, ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
Schadenfeststellung im Zusammenhang mit einem Wechsel des Versicherers:
Wird der Versicherungsnehmer nach dem unmittelbaren Wechsel der Haftpflichtversicherung zu uns (Nachversicherer) wegen eines Schadenereignisses in Anspruch genommen, dessen genauen Eintrittszeitpunkt der Versicherungsnehmer auch durch ein Gutachten nicht bestimmen kann, so sind wir als Nachversicherer ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn im Umfang des bei uns bestehenden Vertrages für die Entschädigungsleistung eintrittspflichtig.
Soweit sich im Rahmen der Ermittlungen der Zeitpunkt des Schadeneintritts klar feststellen lässt, ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Wechsel der Privaten Haftpflichtversicherung zur Neodigital Versicherung kommt es bei einem Schaden darauf an, ob sich der genaue Zeitpunkt des Schadeneintritts feststellen lässt. Lässt er sich nicht bestimmen – auch nicht durch ein Gutachten –, springt die Neodigital Versicherung als neuer Versicherer im Umfang des bei ihr bestehenden Vertrages ein. Lässt sich der Zeitpunkt dagegen klar feststellen, leistet derjenige Versicherer, in dessen Vertragslaufzeit der Schaden fällt.
Häufige Fragen
Wer zahlt, wenn der Zeitpunkt des Schadens nicht feststellbar ist?
Lässt sich der genaue Eintrittszeitpunkt des Schadenereignisses auch durch ein Gutachten nicht bestimmen, ist die Neodigital Versicherung als Nachversicherer ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn im Umfang des bei ihr bestehenden Vertrages für die Entschädigungsleistung eintrittspflichtig.
Wer leistet, wenn sich der Zeitpunkt des Schadeneintritts klar feststellen lässt?
In diesem Fall ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
Ab welchem Zeitpunkt tritt die Neodigital Versicherung als Nachversicherer ein?
Die Neodigital Versicherung ist als Nachversicherer ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn im Umfang des bei ihr bestehenden Vertrages eintrittspflichtig.
Gilt diese Regelung nur beim direkten Versichererwechsel?
Die Regelung greift, wenn der Versicherungsnehmer nach dem unmittelbaren Wechsel der Haftpflichtversicherung zur Neodigital Versicherung wegen eines Schadenereignisses in Anspruch genommen wird.