Bei der Ausübung von Sport greift die Private Haftpflichtversicherung der Neodigital Versicherung und deckt gesetzliche Haftpflichtansprüche ab – unter anderem beim Radfahren, bei privaten Radrennen samt Training sowie beim Gebrauch von Skateboards, Inlineskates und Rollschuhen. Erfahren Sie, welche Ansprüche versichert sind und welche Betätigungen ausgeschlossen bleiben.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Ausübung von Sport. Dazu zählen auch:
- der Besitz und Gebrauch von Fahrrädern (inklusive privater Teilnahme an Radrennen sowie dem Training hierzu)
- sonstige nicht selbst fahrende Landfahrzeuge (z. B. Skateboards, Inlineskates, Rollschuhe)
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus:
- a) einer jagdlichen Betätigung,
- b) der Teilnahme an Kraftfahrzeug-Rennen sowie ein zur Vorbereitung des Rennens von einem Veranstalter organisiertes oder vorgeschriebenes Training, bei dem die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geübt wird.
Was bedeutet das konkret?
Wer beim Sport aus Versehen einen anderen verletzt oder etwas beschädigt, ist über die Private Haftpflichtversicherung abgesichert. Das gilt auch für das Radfahren – sogar bei privaten Radrennen und dem dazugehörigen Training – sowie für Sportgeräte, die man selbst antreibt, wie Skateboards, Inlineskates oder Rollschuhe. Nicht abgedeckt sind hingegen die Jagd und motorsportliche Rennen samt entsprechendem Training.
Häufige Fragen
Bin ich beim Sport über die Private Haftpflichtversicherung abgesichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Ausübung von Sport.
Gilt der Schutz auch beim Radfahren und bei Radrennen?
Ja. Versichert ist auch der Besitz und Gebrauch von Fahrrädern, einschließlich der privaten Teilnahme an Radrennen sowie dem Training hierzu.
Sind Skateboards, Inlineskates und Rollschuhe mitversichert?
Ja. Der Versicherungsschutz umfasst auch sonstige nicht selbst fahrende Landfahrzeuge wie Skateboards, Inlineskates und Rollschuhe.
Welche Betätigungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus einer jagdlichen Betätigung sowie aus der Teilnahme an Kraftfahrzeug-Rennen und dem vom Veranstalter organisierten oder vorgeschriebenen Training, bei dem die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geübt wird.