In der Privaten Haftpflichtversicherung der Neodigital Versicherung gelten die Vertragsbestimmungen des Versicherungsnehmers entsprechend auch für mitversicherte Personen – und je nach Tarif Single, Paar oder Single/Kind fällt der Versicherungsschutz unterschiedlich aus. Hier erfahren Sie, welche Ansprüche versichert sind, wer die Obliegenheiten erfüllen muss und was bei einer Änderung des Familienstandes gilt.
Für die mitversicherten Personen sind alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen entsprechend anzuwenden.
Dies gilt nicht für die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung, wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse in der Person des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person vorliegen, entfällt der Versicherungsschutz sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten Personen.
Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Versichert sind:
- a) Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander wegen Personenschäden,
- b) Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander wegen Sachschäden, soweit diese gerichtlich geltend gemacht werden. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 10.000 EUR.
- c) Haftpflichtansprüche der vorübergehend im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden Personen gegen den Versicherungsnehmer und alle sonstigen Mitversicherten,
- d) Haftpflichtansprüche wegen Personenschäden aus gesetzlichem Forderungsübergang, insbesondere von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, der Bundesagentur für Arbeit, Privaten Krankenversicherungsträgern, sonstigen Versicherungsunternehmen, öffentlichen und privaten Arbeitgebern.
Sofern ein Single-Tarif vereinbart ist, gilt:
- a) Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Einzelperson.
- b) Die Bestimmungen über mitversicherte Personen (bzgl. der betreuten Person) haben für diesen Vertrag keine Gültigkeit.
- c) Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken.
Sofern ein Paar-Tarif vereinbart ist, gilt:
- a) Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers sowie des Ehegatten, eingetragenen Lebenspartners oder des in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
- b) Die Bestimmungen über weitere mitversicherte Personen gemäß (in Bezug auf die Kinder des Partners) haben für diesen Vertrag keine Gültigkeit.
- c) Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken.
Sofern der Tarif Single/Kind vereinbart ist, gilt:
- a) Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers sowie seiner Kinder.
- b) Die Bestimmungen über weitere mitversicherte Personen haben für diesen Vertrag keine Gültigkeit:
- Ehepartner,
- Lebenspartner,
- sonstige Personen,
- betreute Personen.
- c) Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken.
Was bedeutet das konkret?
Die Regeln, die für den Versicherungsnehmer gelten, gelten sinngemäß auch für die mitversicherten Personen. Ausüben darf die Vertragsrechte nur der Versicherungsnehmer, die Pflichten (Obliegenheiten) treffen jedoch alle Versicherten. Welche Personen tatsächlich mitversichert sind, hängt vom gewählten Tarif ab: Single deckt nur den Versicherungsnehmer selbst, Paar zusätzlich den Partner, und Single/Kind den Versicherungsnehmer samt seiner Kinder. Ändert sich der Familienstand, sollte dies dem Versicherer mitgeteilt werden.
Häufige Fragen
Wer darf die Rechte aus dem Vertrag ausüben?
Die Rechte aus dem Versicherungsvertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Wie hoch ist die Höchstersatzleistung bei Sachschäden untereinander?
Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander wegen Sachschäden sind versichert, soweit diese gerichtlich geltend gemacht werden. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 10.000 EUR.
Wen umfasst der Single-Tarif?
Beim Single-Tarif bezieht sich der Versicherungsschutz ausschließlich auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Einzelperson. Die Bestimmungen über mitversicherte Personen (bzgl. der betreuten Person) haben keine Gültigkeit.
Welche Personen sind im Tarif Single/Kind mitversichert?
Der Tarif Single/Kind bezieht sich ausschließlich auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers sowie seiner Kinder. Ehepartner, Lebenspartner, sonstige Personen und betreute Personen sind nicht mitversichert.
Was gilt bei einer Änderung des Familienstandes?
Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken.