Die Private Haftpflichtversicherung der Neodigital Versicherung bietet mitversicherten Personen einen Nachversicherungsschutz und regelt die Fortsetzung des Vertrags nach dem Tod des Versicherungsnehmers – etwa bei Scheidung, Ende der häuslichen Gemeinschaft oder wenn Kinder berufstätig werden.
Entfällt die Mitversicherung der genannten Personen, weil z. B.:
- a) der Versicherungsnehmer verstorben ist,
- b) die Ehe rechtskräftig geschieden bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft rechtskräftig aufgehoben wurde,
- c) Kinder nach der Ausbildung berufstätig werden oder geheiratet haben,
- d) die häusliche Gemeinschaft mit dem Lebenspartner oder einer sonstigen versicherten Person beendet wurde,
besteht der Versicherungsschutz weiter bis zur nächsten Beitragshauptfälligkeit, mindestens aber für 12 Monate.
Wird von bzw. für diese Personen bis dahin kein neuer Versicherungsschutz bei der VHV beantragt, entfällt der Versicherungsschutz zu diesem Termin.
Wird bei Tod des Versicherungsnehmers die nächste Beitragsrechnung durch den Ehegatten oder (eingetragenen) Lebenspartner eingelöst, so wird dieser Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine mitversicherte Person aus dem gemeinsamen Vertrag herausfällt – zum Beispiel durch Tod des Versicherungsnehmers, Scheidung, Aufhebung der Lebenspartnerschaft, den Berufseinstieg oder die Heirat von Kindern oder das Ende der häuslichen Gemeinschaft – bleibt sie nicht sofort ohne Schutz. Der Versicherungsschutz läuft für eine Übergangszeit weiter, damit genug Zeit für einen eigenen Vertrag bleibt. Bei Tod des Versicherungsnehmers kann der Ehegatte oder Lebenspartner den Vertrag fortführen.
Häufige Fragen
Wie lange besteht der Versicherungsschutz weiter, wenn die Mitversicherung entfällt?
Der Versicherungsschutz besteht weiter bis zur nächsten Beitragshauptfälligkeit, mindestens aber für 12 Monate.
In welchen Fällen entfällt die Mitversicherung?
Zum Beispiel bei Tod des Versicherungsnehmers, bei rechtskräftiger Scheidung bzw. Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, wenn Kinder nach der Ausbildung berufstätig werden oder geheiratet haben oder wenn die häusliche Gemeinschaft mit dem Lebenspartner oder einer sonstigen versicherten Person beendet wurde.
Was passiert, wenn kein neuer Vertrag beantragt wird?
Wird von bzw. für diese Personen bis zur nächsten Beitragshauptfälligkeit kein neuer Versicherungsschutz bei der VHV beantragt, entfällt der Versicherungsschutz zu diesem Termin.
Kann der Vertrag nach dem Tod des Versicherungsnehmers fortgeführt werden?
Ja. Wird bei Tod des Versicherungsnehmers die nächste Beitragsrechnung durch den Ehegatten oder (eingetragenen) Lebenspartner eingelöst, so wird dieser Versicherungsnehmer.