In der Privaten Haftpflichtversicherung der Neodigital Versicherung prüft der Versicherer die Haftpflichtfrage, wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche ab und stellt Sie von berechtigten Verpflichtungen frei. Zugleich ist der Versicherer bevollmächtigt, im Namen des Versicherungsnehmers alle zweckmäßigen Erklärungen abzugeben, den Prozess zu führen und im Strafverfahren einen Verteidiger zu bestellen.
Der Versicherungsschutz umfasst:
- die Prüfung der Haftpflichtfrage,
- die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und
- die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.
Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleichs zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist.
Anerkenntnisse und Vergleiche, die vom Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
Ist die Schadensersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
Vollmacht des Versicherers
Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens oder Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben.
Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist der Versicherer bevollmächtigt, den Prozess zu führen. Der Versicherer führt dann den Rechtsstreit auf seine Kosten im Namen des Versicherungsnehmers.
Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadensereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den Versicherungsnehmer von dem Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
Erlangt der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so ist der Versicherer bevollmächtigt, dieses Recht auszuüben.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer prüft für Sie, ob ein Anspruch überhaupt besteht. Unberechtigte Forderungen wehrt er ab, berechtigte Forderungen begleicht er, indem er Sie davon freistellt. Damit er das übernehmen kann, darf er in Ihrem Namen handeln – etwa Erklärungen abgeben, einen Prozess auf seine Kosten führen oder im Strafverfahren einen Verteidiger bestellen. Diese Beschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der oben stehende Wortlaut.
Häufige Fragen
Was leistet der Versicherungsschutz?
Er umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.
Wann gilt eine Schadensersatzverpflichtung als berechtigt?
Wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleichs zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist.
Binden vom Versicherungsnehmer allein abgegebene Anerkenntnisse den Versicherer?
Anerkenntnisse und Vergleiche ohne Zustimmung des Versicherers binden ihn nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
In welcher Frist erfolgt die Freistellung?
Ist die Schadensersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
Wer führt den Prozess bei einem Rechtsstreit?
Bei einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche ist der Versicherer bevollmächtigt, den Prozess zu führen. Er führt den Rechtsstreit dann auf seine Kosten im Namen des Versicherungsnehmers.