Wer über die Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung abgesichert ist, kann sich bei Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen auf Schutz verlassen: Haftpflichtansprüche wegen solcher Schäden sind mitversichert, wobei klare Höchstgrenzen je Schadenereignis und Versicherungsjahr gelten.
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen.
Die Höchstersatzleistung je Schadenereignis ist begrenzt auf 10.000,– EUR und beträgt das Doppelte dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Was bedeutet das konkret?
Wenn jemand gegen Sie einen Haftpflichtanspruch geltend macht, weil durch Sie sein Persönlichkeits- oder Namensrecht verletzt worden sein soll, kann dieser Schaden über die Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt sein. Für die Leistung gelten dabei feste Obergrenzen: eine Grenze pro einzelnem Schadenereignis und eine höhere Gesamtgrenze für alle Fälle innerhalb eines Versicherungsjahres.
Häufige Fragen
Sind Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen mitversichert?
Ja. Mitversichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen.
Wie hoch ist die Höchstersatzleistung je Schadenereignis?
Die Höchstersatzleistung je Schadenereignis ist auf 10.000,– EUR begrenzt.
Welche Grenze gilt für ein ganzes Versicherungsjahr?
Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt die Leistung das Doppelte der Summe je Schadenereignis, also insgesamt das Zweifache von 10.000,– EUR.
Um welche Art von Ansprüchen geht es dabei?
Es geht um Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen.