In der Privat-Haftpflichtversicherung der Neodigital wird im Leistungsfall auf Rückgriffsansprüche gegenüber Familienangehörigen verzichtet, wenn diese als Miteigentümer betroffen sind – vorausgesetzt, es besteht kein anderweitiger Haftpflichtversicherungsschutz.
Die Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung verzichtet im Leistungsfall auf Rückgriffsansprüche gegenüber Familienangehörigen in deren Eigenschaft als Miteigentümer, soweit nicht anderweitig Haftpflichtversicherungsschutz besteht.
Was bedeutet das konkret?
Sind Familienangehörige gemeinsam Miteigentümer, kann es vorkommen, dass die Versicherung einen von ihnen für einen Schaden in Anspruch nehmen könnte. In einer solchen Konstellation verzichtet die Neodigital darauf, sich das Geld von dem betroffenen Familienangehörigen zurückzuholen. Dieser Verzicht gilt allerdings nur dann, wenn für den Fall nicht bereits ein anderer Haftpflichtversicherungsschutz greift.
Häufige Fragen
Was bedeutet der Regressverzicht bei Miteigentum in Familien?
Die Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung verzichtet im Leistungsfall auf Rückgriffsansprüche gegenüber Familienangehörigen in deren Eigenschaft als Miteigentümer.
Gilt der Regressverzicht in jedem Fall?
Der Verzicht gilt, soweit nicht anderweitig Haftpflichtversicherungsschutz besteht.
Für wen gilt der Regressverzicht?
Er gilt gegenüber Familienangehörigen in deren Eigenschaft als Miteigentümer.
Wann greift der Regressverzicht?
Der Verzicht auf Rückgriffsansprüche erfolgt im Leistungsfall.