Verletzungen von Persönlichkeits- und Namensrechten sind in der Privaten Haftpflichtversicherung der Neodigital mitversichert – inklusive reiner Vermögensschäden und immaterieller Schäden sowie Gerichts- und Anwaltskosten bei einstweiligen Verfügungen, Unterlassungs- oder Widerrufsklagen. Erfahren Sie, was gilt, welche Kosten übernommen werden und welche bewussten Rechtsverletzungen vom Schutz ausgeschlossen sind.
In der Privaten Haftpflichtversicherung der Neodigital ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Schäden versichert, einschließlich Vermögensschäden, die nicht durch Personen- oder Sachschäden entstanden sind, sondern ausschließlich aus Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen resultieren. In diesem Rahmen besteht auch Versicherungsschutz für immaterielle Schäden, ausgenommen sind jedoch Schäden aus der Verletzung von Urheberrechten.
Auf diese immateriellen Schäden finden die Bestimmungen über Personenschäden Anwendung.
Der Versicherer ersetzt auch:
- Gerichts- und Anwaltskosten eines Verfahrens, mit dem der Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Versicherungsnehmer begehrt wird, auch wenn es sich um Ansprüche auf Unterlassung oder Widerruf handelt;
- Gerichts- und Anwaltskosten einer Unterlassungs- oder Widerrufsklage gegen den Versicherungsnehmer.
Versicherungsschutz besteht auch für Versicherungsfälle im Ausland.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
a) Ansprüche wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst
- Persönlichkeits- und Namensrechte verletzt (z. B. absichtlich herbeigeführter Shitstorm, Mobbing);
- unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreift (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks);
- Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z. B. Software-Viren, Trojanische Pferde);
b) Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
c) Ansprüche wegen der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verarbeitung personenbezogener Daten.
d) Ansprüche, die in engem Zusammenhang stehen mit
- massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming);
- Dateien (z. B. Cookies), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen.
Was bedeutet das konkret?
Wer versehentlich das Persönlichkeits- oder Namensrecht einer anderen Person verletzt, ist über die Private Haftpflichtversicherung geschützt – auch dann, wenn kein Personen- oder Sachschaden vorliegt, sondern ein reiner Vermögensschaden oder ein immaterieller Schaden. Neben den Ansprüchen selbst werden auch die Kosten von Gerichts- und Anwaltsverfahren übernommen, etwa bei einstweiligen Verfügungen, Unterlassungs- oder Widerrufsklagen. Nicht geschützt sind hingegen bewusste Rechtsverletzungen, etwa absichtliches Mobbing, Hacker-Angriffe, Verstöße gegen Vorschriften oder Datenschutzverletzungen.
Häufige Fragen
Sind auch reine Vermögensschäden aus Persönlichkeitsrechtsverletzungen versichert?
Ja. Versichert sind Vermögensschäden, die nicht durch Personen- oder Sachschäden entstanden sind, sondern ausschließlich aus Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen resultieren.
Werden auch immaterielle Schäden übernommen?
Ja, es besteht Versicherungsschutz für immaterielle Schäden. Ausgenommen sind jedoch Schäden aus der Verletzung von Urheberrechten. Auf immaterielle Schäden finden die Bestimmungen über Personenschäden Anwendung.
Werden Gerichts- und Anwaltskosten erstattet?
Ja. Der Versicherer ersetzt Gerichts- und Anwaltskosten eines Verfahrens zum Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Versicherungsnehmer sowie die Kosten einer Unterlassungs- oder Widerrufsklage gegen den Versicherungsnehmer.
Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?
Ja, Versicherungsschutz besteht auch für Versicherungsfälle im Ausland.
Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind unter anderem bewusste Verletzungen von Persönlichkeits- und Namensrechten (z. B. absichtlicher Shitstorm, Mobbing), unbefugte Eingriffe in fremde Datensysteme (z. B. Hacker-Attacken), der Einsatz schädlicher Software, bewusstes Abweichen von Vorschriften, Verletzungen von Datenschutzgesetzen sowie Ansprüche im Zusammenhang mit Spamming oder widerrechtlichem Sammeln von Daten über Cookies.