Die Neodigital Versicherung schließt in ihrer Privaten Haftpflichtversicherung die gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von bis zu 8 Zimmern an Urlauber ein – ohne Ausschank nach dem Gaststättengesetz und begrenzt auf bestimmte Länder innerhalb der EU sowie die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein.
In der Neodigital Privat-Haftpflicht ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Vermietung von Fremdenzimmern versichert, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Vermietung von bis zu 8 Zimmern an Urlauber
- kein Ausschank nach dem Gaststättengesetz
- die Zimmer befinden sich innerhalb der EU, in der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein
Was bedeutet das konkret?
Wer neben dem Wohnen einige Zimmer an Feriengäste vermietet, ist über die Private Haftpflichtversicherung der Neodigital abgesichert, solange die Zahl der Zimmer begrenzt bleibt, kein gaststättenrechtlicher Ausschank stattfindet und die Zimmer in den genannten Ländern liegen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Angaben.
Häufige Fragen
Wie viele Zimmer dürfen vermietet werden?
Versichert ist die Vermietung von bis zu 8 Zimmern an Urlauber.
Ist ein Ausschank an die Gäste mitversichert?
Nein. Der Versicherungsschutz gilt nur, sofern kein Ausschank nach dem Gaststättengesetz erfolgt.
In welchen Ländern gilt der Schutz für die Vermietung?
Der Schutz besteht, wenn sich die Zimmer innerhalb der EU, in der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein befinden.
Wessen Haftpflicht ist bei der Vermietung abgedeckt?
Abgedeckt ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Vermietung von Fremdenzimmern.