In der Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung sind motorgetriebene Kinderfahrzeuge, Golfwagen und -buggys sowie motorgetriebene Kranken- und Elektrorollstühle mitversichert, sofern sie nicht dem Zulassungsverfahren unterliegen. So bleibt der Versicherungsschutz auch bei diesen Fahrzeugen erhalten.
In der Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung sind die folgenden Fahrzeuge mitversichert, sofern sie den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen:
- motorgetriebene Kinderfahrzeuge
- Golfwagen/-buggys
- motorgetriebene Kranken- und Elektrorollstühle
Was bedeutet das konkret?
Wer ein kleines motorbetriebenes Fahrzeug wie einen Golfwagen, ein Kinderfahrzeug oder einen elektrischen Rollstuhl nutzt, für das keine amtliche Zulassung nötig ist, ist damit über die Privat-Haftpflichtversicherung abgesichert. Das ist eine unverbindliche Lesehilfe und ersetzt nicht die Angaben in den Bedingungen.
Häufige Fragen
Sind Golfwagen und Golfbuggys mitversichert?
Ja, Golfwagen/-buggys sind mitversichert, sofern sie den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen.
Gilt der Schutz auch für motorgetriebene Kinderfahrzeuge?
Ja, motorgetriebene Kinderfahrzeuge sind mitversichert, wenn sie den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen.
Sind Krankenfahrstühle und Elektrorollstühle abgesichert?
Ja, motorgetriebene Kranken- und Elektrorollstühle sind mitversichert, sofern sie den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen.
Welche Voraussetzung gilt für den Versicherungsschutz?
Die genannten Fahrzeuge dürfen den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen.