Mit der Innovationsgarantie der Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung profitieren Versicherungsnehmer automatisch von künftigen Verbesserungen: Werden die Bedingungen ausschließlich zum Vorteil geändert, gelten die neuen Leistungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für bestehende Verträge – bei Mehrbeitrag besteht ein Kündigungsrecht.
Werden die dieser Versicherung zugrundeliegenden vereinbarten Bedingungen und Klauseln ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, so gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für diesen Vertrag.
Ist mit der Erweiterung des Versicherungsumfangs auch ein Mehrbeitrag verbunden, so hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung oder zu einem anderen, von ihm bestimmten Zeitpunkt, zu kündigen, sofern die Leistungserweiterungen nicht gewünscht sind.
Der Versicherungsnehmer wird rechtzeitig zur Hauptfälligkeit vom Versicherer über die neuen Leistungen bzw. Erweiterungen informiert.
Was bedeutet das konkret?
Verbessert Neodigital die Bedingungen der Privat-Haftpflichtversicherung ausschließlich zum Vorteil der Kundinnen und Kunden, greifen diese Verbesserungen ganz ohne eigenes Zutun auch beim bestehenden Vertrag – und zwar ab der nächsten Hauptfälligkeit. Kostet eine solche Erweiterung mehr Beitrag und ist sie nicht gewünscht, kann der Vertrag gekündigt werden. Über neue Leistungen informiert der Versicherer rechtzeitig zur Hauptfälligkeit.
Häufige Fragen
Was ist die Innovationsgarantie in der Privat-Haftpflichtversicherung?
Werden die vereinbarten Bedingungen und Klauseln ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für den bestehenden Vertrag.
Ab wann gelten die verbesserten Bedingungen für meinen Vertrag?
Die neuen, ausschließlich vorteilhaften Bedingungen gelten ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für den bestehenden Vertrag.
Was gilt, wenn die Leistungserweiterung einen Mehrbeitrag kostet?
Ist mit der Erweiterung des Versicherungsumfangs ein Mehrbeitrag verbunden, hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zu einem anderen, selbst bestimmten Zeitpunkt zu kündigen, sofern die Leistungserweiterungen nicht gewünscht sind.
Werde ich über neue Leistungen informiert?
Ja, der Versicherungsnehmer wird rechtzeitig zur Hauptfälligkeit vom Versicherer über die neuen Leistungen bzw. Erweiterungen informiert.