Die Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung schützt Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien auf dem selbstgenutzten Wohngrundbesitz – von Photovoltaik über Wärmepumpen bis zum Mini-Blockheizkraftwerk. Mitversichert sind die Verkehrssicherungspflicht und die Netzeinspeisung, selbst bei erforderlicher Gewerbeanmeldung.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme durch erneuerbare Energien. Voraussetzung ist, dass sich diese Anlagen auf dem vom Versicherungsnehmer zu Wohnzwecken selbstgenutzten Grundbesitz befinden.
Mitversicherte Anlagen:
- Photovoltaik- und Solaranlagen,
- Luft-, Wasser- und Erdwärmeanlagen,
- Kleinwindanlagen,
- Mini-Blockheizkraftwerke.
Umfang des Versicherungsschutzes:
- Versichert ist die Verkehrssicherungspflicht.
- Versichert ist die Einspeisung von Elektrizität in das Netz eines Energieversorgungsunternehmens – auch wenn dafür eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist.
Was bedeutet das konkret?
Wer auf seinem selbstgenutzten Wohngrundstück eine Anlage zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien betreibt, ist als Betreiber über die Privat-Haftpflichtversicherung abgesichert. Das gilt für die Pflicht, die Anlage verkehrssicher zu halten, ebenso wie für das Einspeisen des erzeugten Stroms ins Netz eines Energieversorgers – auch dann, wenn dafür eine Gewerbeanmeldung nötig wird.
Häufige Fragen
Welche Anlagen für erneuerbare Energien sind mitversichert?
Mitversichert sind Photovoltaik- und Solaranlagen, Luft-, Wasser- und Erdwärmeanlagen, Kleinwindanlagen sowie Mini-Blockheizkraftwerke.
Wo müssen sich die Anlagen befinden, damit der Schutz gilt?
Die Anlagen müssen sich auf dem vom Versicherungsnehmer zu Wohnzwecken selbstgenutzten Grundbesitz befinden.
Ist die Einspeisung von Strom ins Netz mitversichert?
Ja. Versichert ist die Einspeisung von Elektrizität in das Netz eines Energieversorgungsunternehmens – auch wenn dafür eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist.
Was ist beim Betrieb der Anlage abgesichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Betreiber, insbesondere die Verkehrssicherungspflicht sowie die Einspeisung von Elektrizität ins Netz.