Die Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung schützt Sie auch, wenn Sie vom Betreuungsgericht als nicht beruflicher Betreuer oder Vormund bestellt sind: Für die Dauer der Betreuung ist die gesetzliche Haftpflicht der betreuten Person mitversichert – mit klaren Ausnahmen bei bestimmten Tarifen.
In der Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung gilt auch:
Versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als vom Betreuungsgericht bestellter – nicht beruflicher – Betreuer/Vormund für die zu betreuende Person.
Für die Dauer der Betreuung/Vormundschaft ist im Umfang dieser Vertragsbestimmungen die gesetzliche Haftpflicht für die betreute Person mitversichert.
Die oben genannten Leistungserweiterungen gelten nicht für den Tarif:
Single; Single mit Kind; Paar ohne Kind
Was bedeutet das konkret?
Übernehmen Sie ehrenamtlich – also nicht beruflich – eine vom Betreuungsgericht bestellte Betreuung oder Vormundschaft, dann bezieht die Privat-Haftpflichtversicherung diese Tätigkeit mit ein. Während der Betreuung oder Vormundschaft ist die gesetzliche Haftpflicht der betreuten Person im Rahmen der Vertragsbestimmungen mitversichert. Für einige Tarife gilt diese Erweiterung allerdings nicht.
Häufige Fragen
Ist meine Tätigkeit als Betreuer oder Vormund mitversichert?
Ja. Versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als vom Betreuungsgericht bestellter – nicht beruflicher – Betreuer oder Vormund für die zu betreuende Person.
Gilt der Schutz auch beruflichen Betreuern?
Nein. Versichert ist ausdrücklich die Tätigkeit als nicht beruflicher, vom Betreuungsgericht bestellter Betreuer oder Vormund.
Ist auch die betreute Person mitversichert?
Für die Dauer der Betreuung oder Vormundschaft ist im Umfang dieser Vertragsbestimmungen die gesetzliche Haftpflicht für die betreute Person mitversichert.
Für welche Tarife gilt diese Leistungserweiterung nicht?
Die genannten Leistungserweiterungen gelten nicht für die Tarife Single, Single mit Kind sowie Paar ohne Kind.