In der Privathaftpflichtversicherung der Neodigital Versicherung ist der Schutz für Geothermie-Anlagen geregelt, bei denen dem Untergrund Erdwärme entnommen wird – von Flächengeothermie mit Erdkollektoren und Erdwärmekörben bis zur Bohrung bis 200 m Tiefe, inklusive der geltenden Versicherungssumme und Regeln für Bauherren.
Eine Geothermie-Anlage ist eine Anlage, in der Erdwärme dem Untergrund entnommen wird. Alle oberirdischen Anlagenteile gehören nicht zu der Geothermie-Anlage im Sinne dieser Bedingungen.
Dies gilt gleichermaßen für Flächengeothermie und Geothermie mittels Bohrung.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden im Zusammenhang mit:
- Flächengeothermie-Anlagen (z. B. Erdkollektoren, Erdwärmekörbe).
- Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung bis zu einer Tiefe von 200 m errichtet werden oder wurden. Dies gilt entsprechend für Pflichten und Ansprüche gemäß USchadG.
Für Bauherren besteht Versicherungsschutz nur, wenn Planung und Errichtung der Geothermie-Anlage an Dritte vergeben sind.
Senkungen, Erdrutschungen, Überschwemmungen) findet keine Anwendung.
Die Versicherungssumme für Sachschäden durch Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden, beträgt je Versicherungsfall 1 Mio. EUR und stellt gleichzeitig die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres dar.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift, wenn Sie als Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit einer Anlage zur Gewinnung von Erdwärme gesetzlich haftpflichtig gemacht werden. Abgedeckt sind dabei sowohl flächenhafte Systeme als auch Systeme über eine Bohrung im vorgesehenen Tiefenbereich. Oberirdische Anlagenteile zählen nicht dazu. Wer als Bauherr auftritt, ist nur dann geschützt, wenn Planung und Errichtung an fachkundige Dritte übergeben wurden.
Häufige Fragen
Was gilt als Geothermie-Anlage im Sinne dieser Bedingungen?
Eine Anlage, in der Erdwärme dem Untergrund entnommen wird. Alle oberirdischen Anlagenteile gehören nicht dazu.
Welche Formen der Geothermie sind versichert?
Der Schutz gilt gleichermaßen für Flächengeothermie (z. B. Erdkollektoren, Erdwärmekörbe) und für Geothermie mittels Bohrung bis zu einer Tiefe von 200 m.
Wie hoch ist die Versicherungssumme bei Bohrungen?
Für Sachschäden durch Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden, beträgt die Versicherungssumme je Versicherungsfall 1 Mio. EUR. Dieser Betrag ist zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Bin ich als Bauherr geschützt?
Als Bauherr besteht Versicherungsschutz nur, wenn Planung und Errichtung der Geothermie-Anlage an Dritte vergeben sind.