In der Privaten Haftpflichtversicherung der Neodigital Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren, Bienen, Assistenzhunden und bestimmten Nutztieren abgesichert – ebenso die private Haltung wilder Kleintiere samt behördlicher Gefahrenabwehr. Welche Tiere versichert und welche ausgeschlossen sind, erfahren Sie hier.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter oder Hüter von:
- zahmen Haustieren, z.B. Katzen, Kaninchen, Tauben,
- gezähmten Kleintieren, z.B. Singvögel, Papageien, Hamster, Meerschweinchen,
- Bienen,
- Blinden- und Behindertenbegleithunden,
- 3 Hausschweinen, 5 Schafen/Ziegen, 15 Hühnern/Enten/Gänsen,
- der erlaubten und nicht genehmigungspflichtigen Haltung und Hütung von im Haushalt des Versicherungsnehmers befindlichen wilden Kleintieren (z.B. Schlangen, Spinnen, Skorpione) zu privaten Zwecken.
Kein Versicherungsschutz besteht für Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Wiedereinfangen wilder Kleintiere.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von:
- Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren,
- Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers:
- als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde,
- als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde,
- als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken, soweit Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer sowie Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und Vermögensschäden.
In der Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung gilt auch:
Wilde Kleintiere
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der privaten Haltung von wilden Kleintieren im Haushalt, sofern die Haltung den gesetzlichen/behördlichen Bestimmungen entspricht.
Hierzu zählen unter anderem (auch giftige) Spinnen, Skorpione, Schleichen, Eidechsen, Chamäleons, Leguane, Geckos, Warane, Schlangen (auch Riesenschlangen) und Wanderratten.
Mitversichert ist der Ersatz notwendiger Aufwendungen zur Gefahrenabwehr aufgrund behördlich veranlasster Maßnahmen (z. B. für einen Feuerwehreinsatz) zum Einfangen eines versehentlich entwichenen gefährlichen Tieres. Diese Aufwendungen sind auf 10.000 EUR je Versicherungsfall begrenzt.
Hierunter fallen nicht Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild, Steinböcke, Gämsen, Mufflons, Affen, Greifvögel (z. B. Adler, Falke) und Laufvögel (z. B. Strauß).
Haltung von Signal- und Behindertenbegleithunden
In der Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter eines Assistenzhundes z. B. Blindenführ-, Behindertenbegleit- oder Signalhund mitversichert, soweit Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht und der Versicherungsnehmer oder die mitversicherte Person tatsächlich Eigentümer des vorgenannten Hundes ist.
Was bedeutet das konkret?
Als Lesehilfe: Die Privathaftpflicht der Neodigital deckt Schäden ab, die durch bestimmte private Tiere entstehen – etwa Katzen, Kleintiere, Bienen, Assistenzhunde und im Haushalt gehaltene wilde Kleintiere. Auch das gelegentliche Hüten fremder Hunde oder Pferde sowie das Reiten fremder Pferde zu privaten Zwecken kann mit abgesichert sein. Für größere Tiere wie Hunde als eigene Halter, Pferde oder gewerblich genutzte Tiere gilt der Schutz jedoch nicht. Maßgeblich sind stets die konkreten Bedingungen Ihres Vertrags.
Häufige Fragen
Sind Katzen und Kleintiere in der Neodigital Privathaftpflicht versichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren wie Katzen, Kaninchen und Tauben sowie von gezähmten Kleintieren wie Singvögeln, Papageien, Hamstern und Meerschweinchen.
Ist die Haltung von Hunden mitversichert?
Die Haltung von Hunden ist grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Mitversichert ist jedoch die Haltung von Blinden- und Behindertenbegleithunden bzw. Assistenzhunden wie Blindenführ-, Behindertenbegleit- oder Signalhunden, soweit kein Schutz über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht und der Versicherungsnehmer oder die mitversicherte Person tatsächlich Eigentümer des Hundes ist.
Sind wilde Kleintiere wie Schlangen oder Spinnen abgesichert?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der privaten Haltung von wilden Kleintieren im Haushalt, sofern die Haltung den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen entspricht. Dazu zählen unter anderem (auch giftige) Spinnen, Skorpione, Eidechsen, Chamäleons, Geckos, Warane sowie Schlangen einschließlich Riesenschlangen.
Werden Kosten für einen Feuerwehreinsatz bei entwichenen Tieren übernommen?
Mitversichert ist der Ersatz notwendiger Aufwendungen zur Gefahrenabwehr aufgrund behördlich veranlasster Maßnahmen, zum Beispiel für einen Feuerwehreinsatz zum Einfangen eines versehentlich entwichenen gefährlichen Tieres. Diese Aufwendungen sind auf 10.000 EUR je Versicherungsfall begrenzt.
Ist das Hüten oder Reiten fremder Tiere mitversichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde, als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde sowie als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken, soweit kein Schutz über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter, -eigentümer und Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und Vermögensschäden.