Wer in der Privaten Haftpflichtversicherung der Neodigital Versicherung unverschuldet arbeitslos wird, kann seinen Vertrag beitragsfrei stellen lassen – je nach Voraussetzung längstens für 12 Monate oder für 3 Jahre. Welche Bedingungen dafür gelten und was bei erneuter Beschäftigung passiert, erfahren Sie hier.
In der Privaten Haftpflichtversicherung der Neodigital Versicherung gilt bei Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit:
Wenn der Versicherungsnehmer während der Versicherungsdauer unverschuldet arbeitslos wird und
- mindestens 12 Monate vollbeschäftigt gewesen ist
- die Arbeitslosigkeit mindestens 1 Monat andauert
- keiner bezahlten Beschäftigung mehr nachgeht
- bei der Agentur für Arbeit („Arbeitsamt“) als arbeitslos gemeldet ist
- der Beitrag zu diesem Vertrag gezahlt ist,
wird dieser Vertrag für die Dauer der Arbeitslosigkeit längstens für 12 Monate beitragsfrei gestellt.
Sollte der Versicherungsnehmer erneut eine Beschäftigung aufnehmen, entfällt die Beitragsfreistellung mit Beginn des Monats, in dem die Beschäftigung erneut aufgenommen wurde.
Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit außer durch Arbeitsunfähigkeit, unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben (z. B. durch Insolvenz).
Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist uns unverzüglich anzuzeigen.
In der Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung gilt auch Folgendes:
Wenn Sie während der Versicherungsdauer unverschuldet arbeitslos werden und
- das Versicherungsverhältnis zu Beginn der Arbeitslosigkeit seit mindestens 6 Monaten bestand,
- Sie mindestens 12 Monate vollbeschäftigt waren,
- die Arbeitslosigkeit mindestens einen Monat andauert,
- bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet sind,
- Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II haben,
- sich aktiv um Arbeit bemühen und
- der Beitrag zu diesem Vertrag bis zur Arbeitslosigkeit gezahlt war,
wird dieser Vertrag für die Dauer der Arbeitslosigkeit – längstens für 3 Jahre – beitragsfrei gestellt.
Sollten Sie erneut eine Beschäftigung aufnehmen, entfällt die Beitragsfreistellung mit Beginn des Monats, in dem die Beschäftigung aufgenommen wurde.
Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben (z. B. durch Insolvenz).
Arbeitsunfähigkeit stellt keine Arbeitslosigkeit im Sinne der vorstehenden Regelungen dar.
Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist uns unverzüglich anzuzeigen.
Was bedeutet das konkret?
Verlieren Sie unverschuldet Ihren Arbeitsplatz, müssen Sie den Beitrag zu Ihrer Privathaftpflicht für eine bestimmte Zeit nicht zahlen, der Schutz bleibt aber bestehen. Je nach den erfüllten Voraussetzungen kann diese beitragsfreie Zeit bis zu 12 Monate oder bis zu 3 Jahre andauern. Nehmen Sie wieder eine Arbeit auf, läuft die Beitragszahlung wieder an, und Sie müssen das Ende der Arbeitslosigkeit sofort melden.
Häufige Fragen
Wie lange kann der Vertrag bei Arbeitslosigkeit beitragsfrei gestellt werden?
Der Vertrag wird für die Dauer der Arbeitslosigkeit beitragsfrei gestellt – je nach erfüllten Voraussetzungen längstens für 12 Monate oder längstens für 3 Jahre.
Welche Voraussetzungen müssen für die Beitragsbefreiung erfüllt sein?
Sie müssen unverschuldet arbeitslos werden, mindestens 12 Monate vollbeschäftigt gewesen sein, die Arbeitslosigkeit muss mindestens einen Monat andauern, Sie müssen bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet sein und der Beitrag zum Vertrag muss gezahlt sein. Für die längere Freistellung von bis zu 3 Jahren gelten zusätzlich weitere Bedingungen, etwa ein seit mindestens 6 Monaten bestehendes Versicherungsverhältnis, Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II sowie aktive Bemühungen um Arbeit.
Was passiert, wenn ich wieder eine Beschäftigung aufnehme?
Die Beitragsfreistellung entfällt mit Beginn des Monats, in dem die Beschäftigung erneut aufgenommen wurde.
Gilt die Regelung auch für Selbstständige?
Ja. Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben, zum Beispiel durch Insolvenz. Arbeitsunfähigkeit stellt keine Arbeitslosigkeit im Sinne dieser Regelungen dar.
Muss ich das Ende der Arbeitslosigkeit melden?
Ja, die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist der Neodigital Versicherung unverzüglich anzuzeigen.