In der Privaten Haftpflichtversicherung der Neodigital Versicherung können Sie Ihre Beiträge im Voraus monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag entrichten. Erfahren Sie hier, wie Versicherungsperiode und Versicherungsjahr definiert sind und wann sich diese Zeiträume verkürzen.
Beitragszahlung
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt. Möglich sind:
- laufende Zahlungen monatlich
- vierteljährlich
- halbjährlich
- jährlich
- oder als Einmalbeitrag
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Versicherungsjahr
Das Versicherungsjahr beträgt ein Jahr.
Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Was bedeutet das konkret?
Sie können selbst wählen, in welchem Rhythmus Sie Ihren Beitrag im Voraus zahlen – von monatlich bis jährlich oder auf einmal. Grundsätzlich ist Ihr Vertrag in Jahresabschnitten aufgebaut: Sowohl die Versicherungsperiode als auch das Versicherungsjahr umfassen jeweils ein Jahr. Nur wenn die Vertragsdauer nicht in ganze Jahre passt, wird der jeweils erste Zeitraum entsprechend kürzer.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich meinen Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung im Voraus – als laufende Zahlung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag.
Werden die Beiträge im Voraus oder nachträglich gezahlt?
Die Beiträge werden im Voraus gezahlt.
Wie lange dauert die Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was gilt für das Versicherungsjahr?
Das Versicherungsjahr beträgt ein Jahr. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.