Die Neodigital Versicherung bietet in der Privaten Haftpflichtversicherung einen Nachversicherungsschutz und eine Fortsetzung nach dem Tod des Versicherungsnehmers. Erfahren Sie, wie lange mitversicherte Personen nach Scheidung, Auszug oder Berufseinstieg abgesichert bleiben und wie der Vertrag durch den Ehegatten oder Lebenspartner weitergeführt werden kann.
Entfällt die Mitversicherung genannter Personen, weil z. B.:
- a) der Versicherungsnehmer verstorben ist,
- b) die Ehe rechtskräftig geschieden bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft rechtskräftig aufgehoben wurde,
- c) Kinder nach der Ausbildung berufstätig werden oder geheiratet haben,
- d) die häusliche Gemeinschaft mit dem Lebenspartner oder einer sonstigen versicherten Person beendet wurde,
besteht der Versicherungsschutz weiter bis zur nächsten Beitragshauptfälligkeit, mindestens aber für 12 Monate.
Wird von bzw. für diese Personen bis dahin kein neuer Versicherungsschutz bei der VHV beantragt, entfällt der Versicherungsschutz zu diesem Termin.
Wird bei Tod des Versicherungsnehmers die nächste Beitragsrechnung durch den Ehegatten oder (eingetragenen) Lebenspartner eingelöst, so wird dieser Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine bislang mitversicherte Person aus dem Vertrag herausfällt – etwa durch Tod des Versicherungsnehmers, Scheidung, Aufhebung der Lebenspartnerschaft, den Berufseinstieg eines Kindes oder das Ende der häuslichen Gemeinschaft –, bleibt sie nicht sofort ohne Schutz. Der Versicherungsschutz läuft übergangsweise weiter, damit genügend Zeit bleibt, eine eigene Absicherung zu regeln. Beim Tod des Versicherungsnehmers kann der Ehegatte oder Lebenspartner den Vertrag zudem einfach fortführen.
Häufige Fragen
Wie lange bleibt eine mitversicherte Person nach dem Wegfall der Mitversicherung geschützt?
Der Versicherungsschutz besteht weiter bis zur nächsten Beitragshauptfälligkeit, mindestens aber für 12 Monate.
In welchen Fällen entfällt die Mitversicherung?
Zum Beispiel, wenn der Versicherungsnehmer verstorben ist, die Ehe rechtskräftig geschieden bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft rechtskräftig aufgehoben wurde, Kinder nach der Ausbildung berufstätig werden oder geheiratet haben oder die häusliche Gemeinschaft mit dem Lebenspartner oder einer sonstigen versicherten Person beendet wurde.
Was passiert, wenn bis zum Fristende kein neuer Vertrag beantragt wird?
Wird von bzw. für diese Personen bis dahin kein neuer Versicherungsschutz bei der VHV beantragt, entfällt der Versicherungsschutz zu diesem Termin.
Kann der Vertrag nach dem Tod des Versicherungsnehmers fortgeführt werden?
Ja. Wird bei Tod des Versicherungsnehmers die nächste Beitragsrechnung durch den Ehegatten oder (eingetragenen) Lebenspartner eingelöst, so wird dieser Versicherungsnehmer.