Verlieren Sie einen fremden Schlüssel, springt die Private Haftpflichtversicherung der Neodigital ein: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen privater und beruflich überlassener Türschlüssel – ersetzt werden Kosten für Schlüsselersatz, Schlösser, Schließanlagen, Notschloss und Objektschutz bis zur Versicherungssumme.
Beim Abhandenkommen von Schlüsseln gilt bei der Privaten Haftpflichtversicherung der Neodigital:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Abhandenkommen von:
- privaten Schlüsseln, z.B. bei Verlust des Schlüssels einer gemieteten Wohnung oder eines Hotelzimmers (auch General-/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage),
- Schlüsseln, die dem Versicherungsnehmer im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft oder eines Ehrenamtes zur Verfügung gestellt wurden,
- privaten Schlüsseln für fremde Kraftfahrzeuge (z.B. von Miet- und Leasingfahrzeugen),
- Schlüsseln, auch für Dienst-Kraftfahrzeuge, die einer versicherten Person im Rahmen einer beruflichen, dienstlichen oder amtlichen Tätigkeit vom Arbeitgeber/Dienstherrn überlassen wurden. Auf Wunsch des Versicherungsnehmers werden Schäden auch dann ersetzt, wenn keine Haftung besteht, weil der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung nicht ersatzpflichtig sind. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall für diese Schlüsselarten beträgt 30.000 EUR.
und diese sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherungsnehmers befunden haben.
Kosten
Ersetzt werden die Kosten:
- für den Ersatz der Schlüssel,
- für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen,
- für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss),
- für den Objektschutz des Gebäudes bis zur Auswechselung der Schlösser bzw. Schließanlagen.
Bei Wohnungseigentümern werden die Kosten für die Auswechselung der im Sondereigentum stehenden Schlüssel, Schlösser und Schließanlagen nicht ersetzt (Eigenschaden).
Codekarten für elektronische Schlösser sowie Fernbedienungen (Transponder) für Schlösser werden Schlüsseln gleichgesetzt.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
- Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z.B. Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus),
- der Verlust von Tresor- und Schließfachschlüsseln,
- der Verlust von Schlüsseln zu Gebäuden, Wohnungen, Räumen oder Garagen, deren Betreuung (z.B. Verwaltung, Bewachung, Objektschutz) Aufgabe der gewerblichen, betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers oder einer versicherten Person ist oder war,
- der Verlust von Schlüsseln, die dem Arbeitgeber des Versicherungsnehmers von Kunden oder sonstigen Dritten überlassen wurden.
In der Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung gilt auch bei Schlüsselverlust:
1. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Abhandenkommen von:
- privaten Türschlüsseln, z. B. bei Verlust des Schlüssels einer gemieteten Wohnung oder eines Hotelzimmers (auch General- / Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage),
- Türschlüsseln, die dem Versicherungsnehmer im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft oder eines Ehrenamtes zur Verfügung gestellt wurden,
- Türschlüsseln, die einer versicherten Person im Rahmen einer beruflichen / dienstlichen / amtlichen Tätigkeit vom Arbeitgeber / Dienstherrn überlassen wurden und sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherungsnehmers befunden haben.
2. Ersetzt werden die Kosten:
- für den Ersatz der Schlüssel,
- für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen,
- für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss),
- für den Objektschutz des Gebäudes bis zur Auswechselung der Schlösser bzw. Schließanlagen.
Bei Wohnungseigentümern werden die Kosten für die Auswechselung der im Sondereigentum stehenden Schlüssel, Schlösser und Schließanlagen nicht ersetzt (Eigenschaden).
3. Codekarten
für elektronische Schlösser sowie Fernbedienungen (Transponder) für Schlösser werden Schlüsseln gleichgesetzt.
4. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
- Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus),
- der Verlust von Tresor-, Schließfach- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen (z. B. Schlüssel für Kraftfahrzeuge),
- der Verlust von Schlüsseln zu Gebäuden, Wohnungen, Räumen oder Garagen, deren Betreuung (z. B. Verwaltung, Bewachung, Objektschutz) Aufgabe der gewerblichen, betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers oder einer versicherten Person ist oder war,
- der Verlust von Schlüsseln, die dem Arbeitgeber des Versicherungsnehmers von Kunden oder sonstigen Dritten überlassen wurden.
5. Die Versicherungssumme für Schäden aus Schlüsselverlust beträgt je Versicherungsfall 300.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihnen ein fremder Schlüssel verloren geht – etwa der einer Mietwohnung, eines Hotelzimmers oder eines beruflich überlassenen Schlüssels –, kann für Ersatzschlüssel, neue Schlösser und Schließanlagen, ein Notschloss und den Objektschutz schnell viel Geld anfallen. Diese Kosten sind über die gesetzliche Haftpflicht im Rahmen der Privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Für bestimmte Fälle wie Folgeschäden oder Tresorschlüssel gelten Ausschlüsse.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden beim Schlüsselverlust ersetzt?
Ersetzt werden die Kosten für den Ersatz der Schlüssel, für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen, für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) sowie für den Objektschutz des Gebäudes bis zur Auswechselung der Schlösser bzw. Schließanlagen.
Sind auch beruflich überlassene Schlüssel versichert?
Ja. Versichert ist auch das Abhandenkommen von Schlüsseln, die einer versicherten Person im Rahmen einer beruflichen, dienstlichen oder amtlichen Tätigkeit vom Arbeitgeber oder Dienstherrn überlassen wurden und sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherungsnehmers befunden haben.
Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind unter anderem Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus), der Verlust von Tresor- und Schließfachschlüsseln sowie der Verlust von Schlüsseln, deren Betreuung Aufgabe der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit ist, oder die dem Arbeitgeber von Kunden oder Dritten überlassen wurden.
Werden Codekarten und Transponder wie Schlüssel behandelt?
Ja. Codekarten für elektronische Schlösser sowie Fernbedienungen (Transponder) für Schlösser werden Schlüsseln gleichgesetzt.
Wie hoch ist die Versicherungssumme bei Schlüsselverlust?
Die Versicherungssumme für Schäden aus Schlüsselverlust beträgt je Versicherungsfall 300.000 EUR. Für beruflich, dienstlich oder amtlich überlassene Schlüssel sowie Dienst-Kraftfahrzeugschlüssel beträgt die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall 30.000 EUR.