Die Private Haftpflichtversicherung der Neodigital Versicherung schützt vor Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten beweglichen Sachen, die zu privaten Zwecken überlassen wurden. Erfahren Sie, welche Gegenstände wie medizinische Geräte mitversichert sind und welche Schäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Verlust von fremden beweglichen Sachen, wenn diese zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet, geliehen wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
Zu diesen Sachen gehören auch medizinische Geräte, die dem Versicherten zu Diagnosezwecken oder zur Anwendung überlassen werden, soweit kein anderer Versicherer leistungspflichtig ist.
Für Sachen, die von der Ausbildungsstätte oder vom Arbeitgeber überlassen wurden, gilt ausschließlich bei Betriebspraktika/Ferienjobs/Fachpraktischer Unterricht/Haftpflichtansprüche von Arbeitskollegen und Arbeitgebern.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben Schäden:
- a) an Sachen, die der selbständigen gewerblichen Tätigkeit der versicherten Personen dienen;
- b) durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung;
- c) an Schmuck- und Wertsachen, auch Verlust von Geld, Urkunden und Wertpapieren;
- d) an Kraftfahrzeugen und -anhängern sowie Luft- und Wasserfahrzeugen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie einen fremden Gegenstand privat ausleihen, mieten oder pachten und dieser beschädigt wird, verloren geht oder zerstört wird, kann die Private Haftpflichtversicherung einspringen. Auch medizinische Geräte, die Ihnen für Diagnose oder Anwendung überlassen wurden, können erfasst sein, sofern kein anderer Versicherer zuständig ist. Für bestimmte Gegenstände und Schadenursachen besteht jedoch kein Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Welche geliehenen Sachen sind versichert?
Versichert sind fremde bewegliche Sachen, die zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet, geliehen wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
Sind medizinische Geräte mitversichert?
Ja, auch medizinische Geräte, die dem Versicherten zu Diagnosezwecken oder zur Anwendung überlassen werden, gehören dazu – soweit kein anderer Versicherer leistungspflichtig ist.
Welche Schäden sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Schäden an Sachen für die selbständige gewerbliche Tätigkeit, Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung, Schäden an Schmuck- und Wertsachen sowie Verlust von Geld, Urkunden und Wertpapieren und Schäden an Kraftfahrzeugen und -anhängern sowie Luft- und Wasserfahrzeugen.
Gilt der Schutz auch für Sachen vom Arbeitgeber oder der Ausbildungsstätte?
Für Sachen, die von der Ausbildungsstätte oder vom Arbeitgeber überlassen wurden, gilt der Schutz ausschließlich bei Betriebspraktika, Ferienjobs, Fachpraktischem Unterricht sowie bei Haftpflichtansprüchen von Arbeitskollegen und Arbeitgebern.