In der Privaten Haftpflichtversicherung der Neodigital Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht bei Betriebspraktika, Ferienjobs (auch „Work&Travel“) und fachpraktischem Unterricht abgesichert – inklusive Schäden an bereitgestellten Lehrgeräten, Maschinen sowie Laptops und Tablets. Erfahre, welche Schäden bis 10.000 EUR ersetzt werden und wo ein Selbstbehalt gilt.
In der Privaten Haftpflichtversicherung der Neodigital Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers versichert:
a) Teilnahme an Betriebspraktika, Ferienjobs oder Unterricht:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Teilnahme an Betriebspraktika, Ferienjobs (auch sogenanntes „Work&Travel“) oder an (fachpraktischem) Unterricht, z. B. Laborarbeiten an einer allgemeinbildenden, Fach-, Gesamt- bzw. Hochschule oder Universität.
Versichert sind hierbei auch Schäden an (Ausbildungs-)Gegenständen, Einrichtungen und Lehrgeräten (auch Maschinen), die von der allgemeinbildenden, Fach-, Gesamt- bzw. Hochschule bzw. Universität oder dem Betrieb zur Verfügung bzw. bereitgestellt werden, soweit anderweitig kein Versicherungsschutz besteht.
Hierunter fallen auch von den oben aufgeführten Ausbildungsstätten zur Verfügung gestellte Laptops, Tablets etc.
Nicht versichert sind Ansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und Abhandenkommen.
b) Sachschäden am Arbeitskollegen:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus beruflichen, dienstlichen bzw. amtlichen Tätigkeiten für unmittelbar den Arbeitskollegen zugefügte Sachschäden.
c) Sachschäden am Arbeitgeber/Dienstherrn:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus beruflichen, dienstlichen bzw. amtlichen Tätigkeiten für unmittelbar dem Arbeitgeber/Dienstherrn zugefügte Sachschäden.
Mitversichert sind auch Ansprüche aus Sachschäden, welche an den zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln (Laptops, Tablets etc.) entstehen. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Beschädigung unmittelbar während der beruflichen Tätigkeit entstanden ist, z. B. während der Nutzung im Homeoffice oder während des direkten Transports zwischen der Arbeitsstätte und der Wohnung.
Auf Wunsch des Versicherungsnehmers werden Schäden auch dann ersetzt, wenn keine Haftung besteht, weil der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung nicht ersatzpflichtig sind.
Höchstersatzleistung und Selbstbehalt:
- Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 10.000 EUR.
- Der Versicherungsnehmer hat von derartigen Schäden 150 EUR selbst zu tragen.
In der Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung gilt auch:
In der Neodigital Privat-Haftpflicht ist die gesetzliche Haftpflicht versicherter Personen bei der Teilnahme an einem Betriebspraktikum, am fachpraktischen Unterricht (z. B. an Fach-, Gesamt- und Hochschulen oder einer Universität) oder Ferienjobs auch für die Beschädigung von Lehrgeräten oder Maschinen versichert, soweit nicht Versicherungsschutz aus einem anderen Vertrag erlangt werden kann.
Was bedeutet das konkret?
Wenn du während eines Praktikums, eines Ferienjobs oder im fachpraktischen Unterricht etwas beschädigst, springt die Private Haftpflichtversicherung ein. Das gilt auch für Geräte, die dir die Schule, Hochschule oder der Betrieb bereitstellt – etwa Maschinen, Lehrgeräte, Laptops oder Tablets. Ebenso sind Sachschäden an Arbeitskollegen und am Arbeitgeber abgesichert. Für diese beruflich verursachten Schäden gilt eine begrenzte Ersatzleistung und ein Selbstbehalt, den du selbst trägst.
Häufige Fragen
Sind während eines Ferienjobs oder Praktikums verursachte Schäden mitversichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Teilnahme an Betriebspraktika, Ferienjobs (auch „Work&Travel“) und fachpraktischem Unterricht, einschließlich Schäden an bereitgestellten Gegenständen, Einrichtungen und Lehrgeräten, soweit anderweitig kein Versicherungsschutz besteht.
Sind beschädigte Laptops oder Tablets abgedeckt?
Ja. Von der Ausbildungsstätte zur Verfügung gestellte Laptops, Tablets etc. sind mitversichert. Bei beruflich zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln muss die Beschädigung unmittelbar während der beruflichen Tätigkeit entstanden sein, z. B. im Homeoffice oder beim direkten Transport zwischen Arbeitsstätte und Wohnung.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Ansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und Abhandenkommen.
Wie hoch ist die Ersatzleistung und der Selbstbehalt?
Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 10.000 EUR. Der Versicherungsnehmer hat von derartigen Schäden 150 EUR selbst zu tragen.
Zahlt die Versicherung auch, wenn keine Haftung besteht?
Auf Wunsch des Versicherungsnehmers werden Schäden auch dann ersetzt, wenn keine Haftung besteht, weil der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung nicht ersatzpflichtig sind.