Bei der Privathaftpflichtversicherung der Neodigital Versicherung müssen Sie beim Lastschriftverfahren für ausreichende Deckung Ihres Kontos sorgen. Erfahren Sie, was bei einem fehlgeschlagenen Einzug gilt, wann eine Zahlung trotzdem rechtzeitig ist und wann das SEPA-Lastschriftmandat gekündigt werden kann.
Pflichten des Versicherungsnehmers
Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge, trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen.
Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihren Beitrag per Lastschrift zahlen, sollten Sie darauf achten, dass Ihr Konto zum Fälligkeitstermin ausreichend gedeckt ist. Klappt der Einzug einmal ohne Ihr Verschulden nicht, gilt Ihre Zahlung dennoch als pünktlich, sofern Sie nach der Aufforderung des Versicherers unverzüglich zahlen. Können Beiträge dagegen wiederholt aus von Ihnen zu vertretenden Gründen nicht eingezogen werden, darf der Versicherer das Lastschriftmandat kündigen – anschließend überweisen Sie die Beiträge selbst.
Häufige Fragen
Wofür muss ich beim Lastschriftverfahren sorgen?
Als Versicherungsnehmer haben Sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
Ist meine Zahlung noch rechtzeitig, wenn der Einzug ohne mein Verschulden scheitert?
Ja. Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Wann darf der Versicherer das SEPA-Lastschriftmandat kündigen?
Wenn Sie zu vertreten haben, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen.
Was passiert nach einer Kündigung des Lastschriftmandats?
Der Versicherer weist in der Kündigung darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Muss ich Bearbeitungsgebühren bei einem fehlgeschlagenen Einzug tragen?
Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können Ihnen als Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.