Die Private Haftpflichtversicherung der Neodigital Versicherung übernimmt die gesetzliche Haftpflicht bei Abwässerschäden – auch aus dem Rückstau des Straßenkanals – sowie bei Schäden durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit und Niederschlägen. Hier erfahren Sie, welche Fälle im Detail eingeschlossen sind.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden:
- a) durch Abwässer – auch aus dem Rückstau des Straßenkanals. Bei Sachschäden gilt dies ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwässer.
- b) aus dem Betrieb einer privat genutzten Abwassergrube oder Kleinkläranlage ausschließlich für die eigenen häuslichen Abwässer inklusive der Einleitung in ein Gewässer.
- c) durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen).
In der Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung gilt bei Allmählichkeitsschäden, auch:
Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus einem Sachschaden, der entsteht durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dgl.).
Was bedeutet das konkret?
Die Private Haftpflichtversicherung springt ein, wenn Sie einem Dritten Schaden zufügen, der durch Abwässer oder durch langsame, schleichende Einwirkungen entsteht. Dazu zählen etwa Schäden durch häusliche Abwässer, den Rückstau des Straßenkanals oder den Betrieb einer eigenen Abwassergrube beziehungsweise Kleinkläranlage. Ebenso sind Schäden abgedeckt, die sich nach und nach durch Temperatur, Gase, Dämpfe, Feuchtigkeit oder Niederschläge wie Rauch, Ruß und Staub entwickeln. Diese Erläuterung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Abwässerschäden in der Privathaftpflicht versichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch Abwässer – auch aus dem Rückstau des Straßenkanals. Bei Sachschäden gilt dies ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwässer.
Ist der Betrieb einer eigenen Abwassergrube oder Kleinkläranlage mitversichert?
Ja, aus dem Betrieb einer privat genutzten Abwassergrube oder Kleinkläranlage – ausschließlich für die eigenen häuslichen Abwässer inklusive der Einleitung in ein Gewässer.
Was sind Allmählichkeitsschäden?
Das sind Schäden, die durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen) entstehen.
Sind Haftpflichtansprüche aus Allmählichkeitsschäden eingeschlossen?
Ja. Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus einem Sachschaden, der durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dgl.) entsteht.