Bei der Neodigital Unfallversicherung richtet sich die Beitragshöhe nach der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person – ändert sich diese, müssen Sie das dem Versicherer unverzüglich mitteilen. Je nach neuer Einstufung ergeben sich bei gleichem Beitrag niedrigere oder höhere Versicherungssummen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten wirksam werden; auf Wunsch bleiben die bisherigen Summen bei angepasstem Beitrag bestehen.
Die Höhe des Beitrags hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung der versicherten Person ab. Grundlage für die Bemessung des Beitrags ist das für Ihren Vertrag geltende Berufsgruppenverzeichnis.
Mitteilung der Änderung
Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie uns unverzüglich mitteilen. Nicht darunter fallen:
- freiwilliger Wehrdienst
- militärische Reserveübungen
- befristete freiwillige soziale Dienste (z. B. Bundesfreiwilligendienst)
Auswirkungen der Änderung
Ergeben sich für die neue Berufstätigkeit oder Beschäftigung bei gleich bleibendem Beitrag nach dem vereinbarten Tarif niedrigere Versicherungssummen, gelten diese nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Ergeben sich dagegen höhere Versicherungssummen, gelten diese, sobald uns Ihre Mitteilung zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Auch die neu errechneten Versicherungssummen gelten für berufliche und außerberufliche Unfälle.
Auf Ihren Wunsch führen wir den Vertrag auch mit den bisherigen Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weiter, sobald uns Ihre Mitteilung zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Was die versicherte Person beruflich macht, beeinflusst den Beitrag und die dazugehörigen Versicherungssummen. Wechselt der Beruf oder die Beschäftigung, muss der Versicherer sofort informiert werden – ausgenommen sind etwa freiwilliger Wehrdienst, Reserveübungen und befristete freiwillige soziale Dienste. Führt die Änderung bei gleichem Beitrag zu niedrigeren Summen, gelten diese nach einem Monat; bei höheren Summen gelten sie, sobald die Mitteilung eingeht, spätestens nach einem Monat. Wer will, kann die bisherigen Summen behalten und dafür einen angepassten Beitrag zahlen.
Häufige Fragen
Muss ich einen Berufswechsel der Unfallversicherung melden?
Ja. Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie unverzüglich mitteilen. Ausgenommen sind freiwilliger Wehrdienst, militärische Reserveübungen und befristete freiwillige soziale Dienste wie der Bundesfreiwilligendienst.
Ab wann gelten niedrigere Versicherungssummen nach einem Berufswechsel?
Ergeben sich bei gleich bleibendem Beitrag niedrigere Versicherungssummen, gelten diese nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Wann werden höhere Versicherungssummen wirksam?
Höhere Versicherungssummen gelten, sobald Ihre Mitteilung beim Versicherer zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Kann ich meine bisherigen Versicherungssummen trotz Berufswechsel behalten?
Ja. Auf Ihren Wunsch wird der Vertrag mit den bisherigen Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weitergeführt, sobald Ihre Mitteilung zugeht.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung L-Spezial 2025